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 Ostgebiete allgemein / deutscher Osten

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BeitragThema: Ostgebiete allgemein / deutscher Osten   So Mai 06, 2012 2:23 pm

Folgenden Beitrag habe ich aufgrund seiner relevanz von der Seite:
http://paukenschlag-blog.org/?p=5989
kopiert.
Die Bilder dieses Artikels sind in unserer Kartensammlung ( http://preussen.forum8.biz/t152-karten-sammlung )enthalten (Seite2).
Für den Inhalt des folgendesn Textes ist der Autor verantwortlich:

Zitat:

Die Sicht Polens war schon vor dem 2.Weltkrieg , diese:

-die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie und zum Teil auf weiter westlich gelegene Gebiete seien „urpolnisches Land“ Land gewesen

-und daß gar die Menschen in diesen Gebieten Polen gewesen seien, denen nur durch einen kolonialen Germanisierungs-prozeß die deutsche Sprache aufgezwungen worden sei.

Es stellt sich hier nun die Frage, seit wann und worauf basierend diese polnische Sicht existiert, und ob diese so gerechtfertigt war.

Eine große Rolle spielten bei dem historischen Rückblick bis ins 20. Jahrhundert hinein immer wieder die Zeit der Dynastie der polnischen Piasten (Ende 10. Jahrhundert bis 1370) und besonders die romantisch-mythisch verklärten „eisernen Grenzpfähle”, die der polnische piastische König Boleslaw Chrobry (der Tapfere) zur Kennzeichnung der Westgrenze seines Reiches um das Jahr 1000 n. Chr. der Legende nach in die Oder hat rammen lassen.

Hierzu aber einige geschichtliche Fakten

- Das Gebiet Ostpreußens, hat abgesehen vom 1466-1772 der polnischen Krone unterstellten Ermland, trotz 131jähriger Lehnsabhängigkeit niemals zu Polen gehört.

- Der Frieden von Meldensee vom 27. September 1422 legte Ostpreußens Außengrenzen so fest, wie sie ein halbes Jahrtausend lang bis zur völkerrechtswidrigen Wegnahme des Memelgebietes nach dem Ersten Weltkrieg bestanden.

-Pommern wurde bereits 1181 ein Reichslehen und 1231 ein Lehen der Markgrafschaft Brandenburg.

-Die schlesischen Teilherzogtümer wurden am 7. April 1348 nach ihrer Anfang des 14. Jahrhunderts erfolgten Unterstellung unter die böhmische Krone vom deutschen König Karl IV. feierlich in das deutsche Reich inkorporiert, nachdem Kasimir III. der Große von Polen im Vertrag von Trentschin (unterzeichnet am 24. August 1335, ratifiziert am 9. Februar 1339) für alle Zeit auf jegliche polnische Ansprüche verzichtet hatte.

- Die offizielle Aufnahme in den deutschen Staatsverband wurde am 9. Oktober 1355 nach der Krönung Karls zum deutschen Kaiser wiederholt.

Mit dem Frieden von Kalisch vom 23. Juli 1343 erkannte Kasimir der Große den Erwerb Westpreußens durch den Deutschen Orden an und verzichtete damit auf alle Gebietsansprüche.

Weiter wird die Besetzung der Ostgebiete durch Polen häufig als Kompensation für die Verluste Ostpolens scheinlegitimiert.

Auch hier muß widersprochen werden.

Die Curzon-Linie war nach dem ersten Weltkrieg von den Westalliierten als Demarkationslinie zwischen dem neugegründeten Staat Polen und Rußland festgelegt worden.

Polen war damit nicht einverstanden und führte in den Jahren 1919-21 Krieg gegen das durch Bürgerkrieg geschwächte Rußland. Das Resultat war letztlich die Eroberung „Ostpolens“ durch Polen.

In den eroberten Gebieten befand sich die polnische Bevölkerung in der Minderzahl.

Dieses Gebiet verlor Polen dann später wieder an die Sowjetunion.

Nach dem Verlust dieser Gebiete an die Sowjetunion Kompensation von Deutschland zu fordern ist nicht schlüssig und völkerrechtlich ein Verbrechen.

Wie aber sollen wir Deutschen nun damit umgehen?

Der Altkommunist und ehemaligen SPD-Fraktionsführer Herbert Wehner erklärte am 14. September 1950 im Deutschen Bundestag zur Oder-Neiße-Grenze:

„Das deutsche Volk sieht in der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie …, in der Missachtung des Heimatrechtes der Vertriebenen Verbrechen an Deutschland und gegen die Menschlichkeit. Der Deutsche Bundestag spricht allen, die für diese Verbrechen verantwortlich sind …, das Recht ab, im Namen des deutschen Volkes zu handeln …“

Oder Wehner mit Willy Brandt auf dem Schlesiertreffen 1963:

„Verzicht ist Verrat! Wer wollte das bestreiten? Das Recht auf Heimat kann man nicht für ein Linsengericht verhökern. Niemals darf auf dem Rücken der heimatvertriebenen oder geflüchteten Landsleute Schindluder getrieben werden.“

In einem Interview von 1966, das der damalige Programmdirektor des Südfunks und spätere „Ständige Vertreter“ der Bonner Regierung in Ostberlin, Günter Gaus, mit Herbert Wehner führte fragte Gaus:

„Wenn es richtig ist, dass die Selbstbestimmung für Deutschland nur mit kriegerischen Machtmitteln durchgesetzt werden kann …, haben wir dann nicht das Recht und auch die Pflicht, über das Verlangen jener, für die die Selbstbestimmung sein soll, hinwegzugehen?“

Hier der genaue Wortlaut von Wehners Antwort:

„Nein, das Recht hätten wir nicht. Wir wären Strolche. Es sind zwei völlig verschiedene Fragen, ob ich ein Recht durchsetzen kann oder ob ich das Recht, das nicht durchzusetzen ist, wachhalte. Wenn es nicht geht, dann geht es eben mehr oder weniger lange nicht; dann bleibt diese Frage zwischen diesen Staaten oder Mächten offen, so lange, bis sie einmal lösbar sein wird. Aber mit dem Preisgeben eines Rechts versündigen wir uns am Nächsten und würden uns selbst sehr schaden.“

Ich denke, wir sollten hier auf Herbert Wehner hören!

Zitat Ende
nochmals die Quelle: http://paukenschlag-blog.org/?p=5989


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