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 Landtagssitzung Freistaat Preußen / FSP

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BeitragThema: Landtagssitzung Freistaat Preußen / FSP   Mo Mai 23, 2011 3:41 pm



Im Juni 2011



Liebe Landsleute,



Der Landtagspräsident lädt zu einer bedeutsamen Tagung.

Hierzu sind einige Erläuterungen angezeigt.



Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges mit einer nie dagewesenen, völkerrechtswidrigen Vertreibung fast aller Deutschen aus unseren Gebieten im Osten unter Bedingungen des Völkermordes sind inzwischen 66 Jahre vergangen.

Geheilt ist das Unrecht bis heute nicht. Im Gegenteil, durch Anerkennung der Unrechtsgrenzen unter faktischem Verzicht auf die Heimat vieler Millionen Landsleute hat die „Bundesrepublik Deutschland“ neues Unrecht gesetzt und gleichsam eine zweite Vertreibung durchgeführt.



Allerdings war die BRD zu keiner Zeit befugt, zwischenstaatliche Verträge – und schon gar nicht von dieser Tragweite - zu schließen. Dies aus dem einfachen Grund, weil die BRD nach den Worten des maßgeblichen Schöpfers des Grundgesetzes, Prof. Carlo S c h m i d, nichts weiter ist als „die Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft“, also eine staatsähnliche Selbstverwaltung unter alliierter Vormundschaft und nicht unser Nationalstaat in Selbstherrschaft.

Dieser ist nach herrschendem Völkerrecht – hier insbesondere der „Haager Landkriegsordnung“ von 1907 – und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (das sich insoweit am Völkerrecht ausrichtet) unverändert das Deutsche Reich.

Selbst wenn hilfsweise die Selbstbindung der BRD (BRD-Rechtsprechung) herangezogen würde, dann hätte die BRD nie die Herrschaft über Ostdeutschland besessen und könnte somit nicht auf etwas verzichten, was ihr nie gehört hat.

Auch kann die BRD beim besten Willen nicht identisch sein mit dem Deutschen Reich, einfach, weil nicht zwei Staaten auf ein und demselben Gebiet bestehen können – und das Deutsche Reich besteht bekanntlich fort und ist rechtsfähig (und nur mangels völkerrechtwidrig weggenommener Verfassungsorgane derzeit nicht handlungsfähig)

Die BRD war als Organ der Besatzungsmächte zu dem Zweck geschaffen worden, die Selbstherrschaft des deutschen Volkes (auf der Grundlage der unverändert gültigen „Weimarer Reichsverfassung“) zu vereiteln.



Der aus den vereinigten Landsmannschaften entstandene Schutzbund der Vertriebenen, der BdV, hat sich zur Wahrung der Anliegen der Flüchtlinge und Vertriebenen nicht bewährt - im Gegenteil. Er hat sich unter dem Druck der BRD und durch Vorteilsnahme zu einem Verband entwickelt, der den Anliegen der Vertriebenen mehr schadet als nützt. Insbesondere verrät er das Kernanliegen der Vertriebenen, die Wiederherstellung der deutschen Herrschaft über die deutschen Ostgebiete gemäß Völkerrecht.

Diese Aufgabe nimmt seit dem 17. Juli 1995 der Freistaat Preußen wahr. Er spricht folgerichtig dem BdV das Recht ab, die Vertriebenen zu vertreten und übernimmt dieses Recht rückwirkend ab dem 17. Juni 1995.

Auch hebt der Freistaat die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ vom 5. August 1950 in den Punkten auf, wo diese einen Verzicht auf Rache und Vergeltung ausspricht, denn die Vertreiberstaaten haben dieses großzügige Angebot zu keiner Zeit vergolten.



Der Freistaat Preußen, den wir 1995 unter Beratung der Völkerrechtler Prof. Bracht, Prof.

Übelacker und Dr. du Buy als selbstherrschaftlichen Staat im einstweiligen Exil und als Fortsetzung der „Notverwaltung des deutschen Ostens im Deutschen Reich“ neu- und wiederbelebt haben, ist nach seiner Satzung eine Zwischenlösung auf Zeit.



Daß wir nicht gleich das Deutsche Reich zumindest kommissarisch wieder handlungsfähig gemacht haben, war den geschichtlichen Ereignissen geschuldet.

Als Antwort auf die verräterischen Ostverträge der BRD gründete sich die „Notverwaltung des Deutschen Ostens im Deutschen Reich“ als Exilvertretung, um den deutschen Osten zu vertreten.

Als sich um 1989 die Sowjetunion auflöste und deren Satteliten wieder ihre Selbstherrschaft erhielten – so u. a. die baltischen Länder, Polen, Ungarn – fiel auf, daß die BRD keinen Finger krümmte, um das Völkerrecht auch im deutschen Osten einzufordern. Heute wissen wir, daß sie weder konnte noch durfte. Folglich haben wir die Notverwaltung in den „Freistaat Preußen“ überführt und den Russen ein preußisch-russisches Kondominium als vierte Baltenrepublik „Preußen“ in Nordostpreußen auf Zeit vorgeschlagen als Brücke für eine deutsch-russische Partnerschaft und als Einstieg zur Wiederherstellung völkerrechtlicher Verhältnisse.

Auf dieses Ziel arbeiten wir noch immer hin als einzige erkennbare Wahlmöglichkeit zu EU und Globalismus.



Nach Staats- und Völkerrecht ist es indes das Deutsche Reich mit seiner Verfassung und Gesetzgebung mit Stand vom 23. Mai 1945, welches sich der Beseitigung des an Deutschland begangenen Unrechtes widmen müßte. Dies kann es nicht, weil es zum genannten Zeitpunkt völkerrechtswidrig seiner Verfassungsorgane (Regierung Dönitz) beraubt wurde.

Diese Lücke füllt seit dem 17. Juni 1995 der Freistaat Preußen aus mit der in seiner Verfassung verankerten Erklärung, das Deutsche Reich so lange rechtskräftig zu vertreten, bis dieses selbst wieder in Selbstherrschaft handeln kann. Für den Freistaat gilt folglich die „Weimarar Reichsverfassung“ vom 11. August 1919 mit Stand vom 23. Mai 1945; die Verfassung des Freistaates vom 17. Juni 1995 dient einstweilen als Arbeits- und Übergangsverfassung.



Es gibt hier nämlich eine Besonderheit: Mit Stand vom 23. Mai 1945 war das Reichsland „Preußen“ rechtskräftig aufgelöst – das Reich war zu diesem Zeitpunkt in Gaue gegliedert -, das Deutsche Reich aber gleichzeitig mangels Organe nicht handlungsfähig, sodaß Reichsbürger zur „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gezwungen waren – und sind.

Dieser Lage trägt die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Beschlußfassung vom 28. Januar 2008 – A/RES/56/83 – Rechnung, wo es in Art. 9 (Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen) heißt:

„Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechtes zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern“.

Genau das haben wir als „Freistaat Preußen“ getan und setzen dies fort. Wir sind als einstweilige Bürger des Freistaates Preußen Reichsbürger und beschließen als solche namens des Deutschen Reiches nachfolgende RECHTSVERWAHRUNG (s. Anlage).

Dr.med.Rigolf Hennig

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