Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Rechtsstaat verloren:
Nach einem halben Jahrhundert
europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische
Strukturen, als sie das Grundgesetz verfaßt hat. Die Republik ist keine
Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr,
in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert
sind. Sie istkein Sozialstaat mehr,
sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus.
Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre
existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des
Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach
dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muß, sind entwertet. In einer
solchen Union darf Deutschland nach seinem Grundgesetz nicht Mitglied sein. Noch hat die BRD nicht ratifiziert, das
BVerf.ger. hat dem Bundespräsidenten die Unterschrift verboten.
Freiheit verloren, Demokratie
abgeschafft:
Demokratie ist die politische Form der
allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein.Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen
beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen
Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in
Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als
Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische
Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem
aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische
Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler
weicht krass voneinander ab. Die
Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten
verantwortet werden, um dem demokratischen
Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik
schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der
Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.
Zentralistische Despotie:
Die Union hat, wie alle zentralistischen
Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche
ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem
das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die
Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet,
handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut,
aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die
Mitgliedsstaaten, die "Herren der Verträge", Texte nachgereicht, um den
"gemeinschaftlichen Besitzstand" zu festigen.
Sozialprinzip aufgegeben:
Die Judikatur der unmittelbaren
Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu
subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu
Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum
Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk. Die
Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch
nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der
Europäische Gerichtshof. Sein Leitbegriff
ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre
Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend
anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende
Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge
(Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern,
wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im
Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit
wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance
mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen - ohne
soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.
Erzwungene, vertragswidrige
"Gemeinsamkeit" auf tiefstem Niveau:
Das Herkunftslandprinzip, vom
Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel
der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller
Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und
Wirkung, im Lebensmittelrecht, im
Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr
durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten
anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht
es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung
auszuweichen. Der Gerichtshof hat die
ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit
dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu
schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich
"einheitliche Grundsätze" der "gemeinsamen Handelspolitik" gestalten.
Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem
Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muß der
Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.
Liebedienerei gegenüber dem
"Kapital":
Die Zuständigkeitspolitik der Union
macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die
grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie
ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den
rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen
und damit den Verlust von
Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders
investiert wird.
BRD als Superzahlmeister:
Die
wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die
Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich
leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im
Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die
Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig
undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die
Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.
Undemokratische "Richter" entscheiden
willkürlich:
Die Gewaltenteilung, welche gegen die
übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfaßt, wenngleich der Vielheit der
Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen
werden können. Die eigentliche Macht haben
außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der
Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof
judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale
Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten
Richter werden ausgerechnet im
Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit
der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit.
Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese
Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen
entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet
schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend
bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom
Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen
hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.
Oktroyierte "Verfassung" ohne ein Volk:
Der Verfassungsvertrag, der in
Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die
Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den
Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem
Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen
Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen.
Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des
Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein
existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt
geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk "Europas" nicht gibt.
Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk
nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die "Elite" der
Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union
noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können
gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluß die
Verfassung der "internen Politikbereiche" ganz oder zum Teil ändern,
ohne daß der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müßten. Betroffen
wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der "Raum der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts". Das ist der Versuch eines neuen
Ermächtigungsgesetzes.
Todesschuß und Todesstrafe eingeführt:
Daß der Vertrag "in Kriegszeiten oder
bei unmittelbarer Kriegsgefahr", aber auch, um "einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen", die
Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere
Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.Wer das Recht verteidigen will, muß aus der Union
ausscheiden. Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen,
ein europäisches Europa.
Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Quelle: http://www.thule-gesellschaft.org/index.php?option=com_content&view=article&id=284:ein-staat-ohne-legitimation&catid=25:das-projekt
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"Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"