Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.
Seither sind die Deutschen unfrei.
Wir wollen endlich
FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND
FREIHEIT FÜR EUROPA
Von Bernhard Schaub, Dornach
Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut
gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten Vorwand der
«Terrorbekämpfung» immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte
EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der
Spitzel- und Überwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von
denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den
Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger kein
offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die
Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache.Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich
Regierung und Parteien in Deutschland nicht gegen solche Zustände, die
jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die Antwort ist einfach:
Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist, sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter alliierter Vormundschaft!So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie
wirklich beendet worden; es gibt keinen Friedensvertrag zwischen
Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter amerikanischem
Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen.
Deutschland ist seit 64 Jahren unterdrückt.
Einer der Väter der BRD, Prof.
Carlo Schmid (SPD) bezeichnete die entstehende Bundesrepublik in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 als
«Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft».
Das blieb bis heute so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den
drei Mächten vom 27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» hält im ersten Teil,
Art. 2 fest:
«Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch
gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten
Behörden … begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in
jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…» (BGBl 1990, Teil II, S. 1398)
Zu den erwähnten «gerichtlichen Maßnahmen» der
Alliierten gehören vor allem die Urteile und Feststellungen des
Nürnberger Militärtribunals vor 1946, bei dem die Alleinkriegsschuld
Deutschlands und die Völkermordverbrechen festgeschrieben wurden.
Das «Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland»
ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut für eine
Übergangszeit. Es wurde vom deutschen Volk weder in Auftrag gegeben
noch beschlossen, sondern vom Sieger des Weltkriegs angeordnet.
Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses
Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist, gibt
es auch kein Staatsvolk von Bundesbürgern, es gibt nur Deutsche. Das
Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz» von 1913 zurück. Auf dem bundesdeutschen
Personalausweis steht als Nationalitätsbezeichnung nur das Adjektiv
«deutsch», wo normalerweise der Name des Staates stehen müßte.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1):
«Das Grundgesetz geht davon aus, daß das
Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch später untergegangen ist.»
Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche
Wehrmacht kapituliert. Reich und Regierung wurden davon rechtlich nicht berührt, aber kurz danach völkerrechtswidrig ihrer
Handlungsfähigkeit beraubt.
Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche
Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz am
23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen in
Westdeutschland, Mitteldeutschland und Österreich sind nichtig, weil
unter Zwang vollzogen und damit völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen
die Haager Landkriegsordnung.
Die faktische Abtrennung der ostdeutschen
Reichsterritorien (gegenwärtig verwaltet von Polen, Rußland, Litauen
und der Tschechei) ist nichtig und hat am Gebietsbestand des Reiches
nichts geändert. Es wurde von den Okkupationsmächten de jure kein
Territorium annektiert. Auch aus dem Gesichtspunkt der «normativen
Kraft des Faktischen» ist eine Übertragung territorialer Souveränität
auf fremde Mächte nicht möglich. Denn zu
wirksamem Recht wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden
Rechtstitel. Da
weder eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio»)
nochförmliche Annektierungen, noch ein entsprechender Friedensvertrag mit
dem Reich vorliegen, besteht das Reich völkerrechtlich gesehen in den
Grenzen von 1939 weiter.
Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern höchstens ein
friedensähnlicherZustand. Die Handlungsunfähigkeit des Reiches verunmöglichte einen
Friedensschluß bis heute. Wäre die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des
Deutschen Reiches, so hätte für die Alliierten kein Hindernis
bestanden, nach Gründung der BRD 1949 oder spätestens anläßlich des
«2+4-Vertrages» von 1990 in Friedensverhandlungen mit Deutschland
einzutreten. Dies ist nicht geschehen, und es
kann unter den
jetzigen Umständen nicht geschehen. Aus dem gleichen Grund sind
übrigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO gegenüber
dem Deutschen Reich noch immer in Kraft.
An der geschilderten Rechtslage haben alle
Wahlen der letzten Jahrzehnte nichts geändert, weil sie unter Besatzung
und unter Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und
stattfinden.
Wahlen sind lediglich verwirrte Akklamationen für die
von den Kriegssiegern lizenzierten Parteien, während
die von den Siegern lizenzierten Medien die Meinungsbildung besorgen.
Dieser unwürdige Zustand kann erst beendigt
werden, wenn das deutsche Volk über seine Lage aufgeklärt ist und –
nach dem Ende der amerikanischen Weltherrschaft – in freien Wahlen
einen Reichstag bestellt, der seinerseits die Reichsregierung wählt.Dann hat
die Sklaverei ein Ende, und die unterdrückten Völker, die von den
Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, können aufatmen