Auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung sind die
Gerichte der BRD an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre
Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil festgeschrieben sind,
gebunden. Dies geht ganz klar aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.
Sept. 1990 (in welchem der BRD uneingeschränkte Souveränität
zugebilligt wurde) und aus der am 27./28. Sept. 1990 nachgeschobenen
«Vereinbarung», in welcher die Souveränität wieder kassiert wurde,
hervor. Darin heisst es «Alle Urteile und Entscheidungen in
Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der
Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden
sind, oder später [!] gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten
[!] und Behörden demgemäss zu behandeln.» Es wird stillschweigend
vorausgesetzt, dass niemals die Interessen der XXX beeinträchtigt
werden dürfen. Für den Bereich des XXXX wird das sogar offen
ausgesprochen (Stefan Huster in der Neuen Juristischen Wochenschrift,
Heft 8/1996 S. 487 ff, sowie Winfried Brugger im Archiv des
öffentlichen Rechts, Bd. 128 (2003) S. 372 [403]).
Das macht es erforderlich, in der hier gebotenen
Kürze, auf die Entstehung des Nürnberger Prozesses einzugehen. Die
Erfindung dieser Einrichtung wird den jüdischen Brüdern Jacob und
Nehemia Robinson zugeschrieben. Die Realisation bewirkte der XXXX
Weltkongress. Dessen Präsident Nahum Goldmann feierte dieses Werk als
«eine der grossen Taten in der Geschichte der internationalen
Gerechtigkeit und Moral» (Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat,
Kiepenheuer & Witsch, Köln 1970, S. 271 und 273). In diesem Werk
schreibt er vom grossen Einsatz des Jüdischen Weltkongresses, der unter
Leitung der beiden Brüder Robinson grosse Energie für die Vorbereitung
dieser Prozesse angewandt hatte und sie gegen manche Zweifel, vor allem
Englands, durchgesetzt hat (Nahum Goldmann a.a.O. S. 273).
Die britische Regierung wollte ursprünglich die
wichtigsten Mitglieder der deutschen Führung – wenigstens 50’000 –
formlos hinrichten lassen. Stalin und die USA wollten ein
Gerichtsverfahren.
Nach internationalem Recht war es aber nicht
möglich, Militärs, die ihre Befehle befolgt hatten, zu bestrafen. Als
Jacob Robinson darauf beharrte, erklärten ihn amerikanische Juristen
des Obersten Gerichtshofes für verrückt und fragten, was denn diese
ZENSUR Offiziere so Aussergewöhnliches getan hätten. Robinson
gelang es jedoch, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof,
Robert Jackson, für sich zu gewinnen.
Robert Houghwout Jackson (1892 – 1954), ein enger
Vertrauter Roosevelts und unter dessen Präsidentschaft
stellvertretender Justizminister, vertrat die Ansicht, das Nürnberger
Tribunal sei «eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten
Nationen» (Protokolle des Nürnberger Prozesses, Band XIX, S. 440).
Jackson war am Ende des Krieges mit dem Auftrag nach Europa geschickt
worden, die deutsche Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg ein für allemal
festzuschreiben.
Im Auftrage Roosevelts fuhr Richter Samuel Rosenman
Anfang April 1945 nach London, um ein gemeinsames Vorgehen gegen
«Kriegsverbrecher» zu beraten. Der britische Lordkanzler Sir John Simon
plädierte für eine summarische Tötung von Hitler und Konsorten ohne
jede Art von Gericht. Auch der britische Generalstaatsanwalt Sir David
Maxwell-Fyfe war für die summarische Hinrichtung (Memorandum über ein
britisch-amerikanisches Treffen am 5. April 1945 (PROfile LCO.2/2980)).
Doch einen Tag später gab Simon bekannt, dass Washington «vor der
Hinrichtung einen juristischen Prozess braucht» (Simon and Rosenman, 6.
4.1945 (PROfile LCO. 2/2981)).
Offensichtlich hatten die Erfinder der
Tribunals-Idee dem «Oberhaupt des britischen Rechtssystems» inzwischen
die Vorteile verdeutlicht, die ein internationales «Judikat» für die
Kreierung von «Offenkundigkeiten» zur Absicherung der Geschichtslügen
bietet. Denn wenn sich ein Richter als Beweis für Kriegsverbrechen auf
den Mord an 50’000 ZENSUR berufen würde, würde er
vermutlich im Irrenhaus landen.
Nach dem Tode von Roosevelt erhielt Jackson durch
Rosenman im Auftrag des neuen Präsidenten Truman das offizielle
Angebot, den Hauptankläger-Posten eines Siegertribunals zu übernehmen: Die ‹Nazis› sollten erst einen fairen Prozess bekommen – und dann gehängt werden
(!). «Ausserordentlich erfreut über das Angebot», zögerte Jackson
keinen Augenblick und sagte zu. (Jacksons Tagebuch vom 27.4. 1945
(Library of Congress, Manuscript Division, R. H. Jackson papers, box
95)).
Jackson hatte schon seit langem die These vertreten,
dass im zwanzigsten Jahrhundert von Kriegen nach juristischen Begriffen
des neunzehnten Jahrhunderts keine Rede mehr sein könne. Er war der
Auffassung, dass es den USA mit ihrer «Führungsrolle in der Welt»
gestattet sei, weltweit nach eigenem Ermessen in jede kriegerische
Auseinandersetzung einzugreifen und entsprechend zu handeln. Er
äusserte sich: um die «moralische Führerschaft der USA sicherzustellen»
sei er beauftragt, mit Hilfe des Militär-Tribunals nachzuweisen, dass
«diese verdammten Deutschen die Alleinschuldigen am Krieg» seien. «Wir brauchen einen Sündenbock, dem wir für lange Zeit alle Übel der Welt aufladen können» (Hans Meiser «Das Tribunal», Grabert Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87847-218-8 S. 18).
In den Beratungen zur Vorbereitung des Tribunals
zerstreute Jackson die von den europäischen Alliierten vorgebrachten
Bedenken, die Angeklagten könnten gestützt auf Dokumente, die sie in
Frankreich erbeutet hatten, beweisen, dass nicht das Deutsche Reich
Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges sei, dass vielmehr dieser Krieg
den Deutschen aufgezwungen worden sei. Die Dokumente ergäben den
Beweis, dass England, Frankreich und sogar die USA den Polen in ihrer
starren Haltung Deutschland gegenüber den Rücken gestärkt hätten.
Zweimal hätten die Polen als erste mobilisiert. Der polnische Marschall
Rydz-Smigly hätte im Juli 1939 öffentlich vor Thorner Offizieren
erklärt, «Polen will den Krieg, und Deutschland wird ihn nicht
verhindern können, selbst wenn es das wollte». Und schliesslich hätte
Roosevelt 1941 praktisch den Krieg gegen Deutschland eröffnet. Die
deutsche Kriegserklärung sei nach den provokanten Aggressionen der USA
gegen deutsche Schiffe und der Neutralitätsverletzung durch
Waffenlieferungen an die Briten vollkommen legitim gewesen (Meiser,
ebd. S. 19). Das alles dürfe im Prozess nicht zur Sprache kommen.
Deutschland müsse als der Alleinschuldige gebrandmarkt und verurteilt,
der Krieg in Europa als eine von Anfang an deutsche Aggression
dargestellt werden.
Fussnote
* Dieser Beitrag ist eine stark
gekürzte Zusammenfassung einer Beschwerde des deutschen Rechtsanwalts
Horst Mahler. Wegen ähnlicher Öffentlichkeitsarbeiten wurde Horst
Mahler im «freiesten» Deutschland zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
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Niemand ist frei, der über sich selbst nicht Herr ist