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 Dönitz Erklärung

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BeitragThema: Dönitz Erklärung   Sa Sep 22, 2007 4:39 pm



Der Nachfolger von A.H. Großadmiral Dönitz, reguläres Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, verfaßte folgende Erklärung:


Großadmiral Dönitz
Bad Mondorf, Juli 1945

Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlaß am 7. Juli eine aus 3
Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u.a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen.

Um Missverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:




1. Die Kapitulation ist von meinen Beauftragen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anderkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.

2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Juli 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.
3. Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.

4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.

5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.

Dönitz

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BeitragThema: Re: Dönitz Erklärung   So Sep 23, 2007 10:31 am

Völkerrechtlich ist in der Tat das "Deutsche -Reich" nicht untergegangen, was leider von der breiten Öffentlichkeit dieses Systems nicht zur Kenntnis genommen wird, bzw. diesem Staatskörper eingebläut wird, daß es ein "Deutsches Reich" nicht mehr gibt und jeglicher Gedanke sogar als strafbar postuliert wird. Es ist gelungen, die breiten Volksmassen, die noch als Deutsch zu bezeichnen wären, in einen Verdummungszustand zu versetzen. Tatsache ist, und dies ist unzweideutig, alle Gegner Deutschlands aus der Auseinandersetzung 1939 - 1945 sind sich sehrwohl bewusst, daß das letzte Wort darüber völkerrechtlich auch noch nicht gesprochen ist. Leider ist es so, daß die für die BRD handelnden Personen so ab 1969, nichts ausgelassen haben, diesen Rechtsanspruch auf Deutschland als Ganzes zu verschenken bzw. durch nicht bindende Verträge zu verkaufen. Alle Verträge der BR/DDR mit den Nachbarn sowohl im Westen wie auch im Osten, sind völkerrechtswidrig und haben vor internationalen Gerichten sowie der Weltöffentlichkeit keinen Bestand - gleiches gilt dann in diesem Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Tribunal zu Nürnberg - hier ist durch die Alliierten nachträglicher Mord ausgeführt worden - der Zionismus als Initiator dieses Schauprozesses - ist sich dieser Tatsache sehrwohl bewusst und unternimmt alles, die Lichtgestalten bundesdeutscher Regierungen in Schach zu halten. Ein besonderer Ausdruck der Unselbständigkeit dieses Systems ist die Gestaltung der Polizei bundesweit und die nachhaltige Beeinflussung der Bundeswehr auch durch die Hintertür, wo der Bundestag absolut nicht gefragt wird. Deutschland oder das, was es glaubt zu sein, beteiligt sich an Kriegen in denen ausschließlich amerikanische, wie jüdische Interessen vertreten werden - das kann niemand allen Ernstes bestreiten. Der soziale Abstieg breiter Massen in Deutschland ist ebenso unstrittig, die Arbeitsmarktszahlen sind Schönfärberei - was mit den 1-Euro-Kräften abläuft ist moderne Sklavenarbeit, dies wird von der breiten wohlhabenden Masse, die sich um Nichts Sorgen machen müssen, wohl toleriert und ohne ernsthaften Widerspruch hingenommen. Nach Altkanzler Kohn-Kohl darf dieses Deutschland niemals mehr einen nationalen Charakter annehmen - so sinngemäß seine Aussage und es geht weiter mit Bemerkungen wie: Jegliches Hinterfragen der Zeitgeschichte gar Anzweifeln, bricht die Brücken zum Westen - also im Klartext: Die Dinge stimmen so nicht, wie seit 63 Jahren versucht wird den Deutschen beizubringen. Hinzukommt, daß entsprechende Literatur mit 1946 beginnend systematisch vernichtet wurde - schlimmer als man dies den sogenannten ZENSUR hinsichtlich der öffentlichen Bücherverbrennung unterstellen konnte. Noch Jahrzehnte nach Kriegsende wurde europaweit unerwünschte Literatur aufgekauft und in Israel vernichtet - nachzulesen in Schröckes Werk Kriegsursachen - Kriegsschuld mit umfangreichen Nachweisregister. Solls erstmal sein! Der Balte!
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BeitragThema: Karl Dönitz zur Reichslage   Mi Mai 06, 2009 2:43 pm

Eines der vielleicht aufschlußreichsten und wichtigsten Dokumente bzw. Aussagen bezüglich der Rechtssituation des Deutschen reiches stammt vom letzten Oberbefehlshaber der Deutschen Wehrmacht Karl Dönitz.

Dieser schreibt im Buch "Zahn Jahre und zwanzig Tage" aus dem Jahre 1967 folgendes:

"Angesichts dieser sehr geringen Wirkungsmöglichkeit trat die Frage auf, ob ich nicht doch mit dem behelfsmässigen Kabinett abdanken sollte. Meine Aufgabe, die Kapitulation ordnungsgemäss durchzuführen, war erfüllt. Wenn ich auch in Mürvik noch in der von den Alliierten nicht besetzten Enklave eines eigenen Hoheitsgebietes lebte, so war ich doch natürlich völlig in der Hand des Gegners. Ganz Deutschland war vom Feind besetzt. Er regierte dort. Selbständiges Handeln, wie es bei der Durchführung der Kapitulation noch möglich war, gab es für mich nicht mehr.
War es unter solchen Umständen nicht würdiger, diesem Scheindasein ein Ende zu machen, also aus eigener Initiative abzudanken, an statt abwartend völlig ungewissen Massnahmen der Sie- . ger entgegen zu sehen? Dass es mir nach Durchführung der Kapitulation nicht behagte, ohne Wirkungsmöglichkeit dazusitzen, ist selbstverständlich.
Minister Speer in erster Linie war der Ansicht, dass wir zurücktreten sollten. Er glaubte für seine Person, dass die Amerikaner weiterhin mit ihm zusammenarbeiten würden.
Graf Schwedn-Krosigk hingegen war der Meinung, wir hätten trotz aller Gefahr, dass die Gegner uns bewusst der öffentlichen Lächerlichkeit preisgeben wollten, zu bleiben. Der Reichspräsident und seine behelfsmässige Regierung stellten die Reichseinheit dar. In der bedingungslosen Kapitulation hatte ausdrücklich nur die deutsche Wehrmacht kapituliert. Der deutsche Staat hatte nicht aufgehört zu bestehen. Wenn ich auch behindert sei, tatsächlich Regierungshandlungen zu vollziehen, so ändere das doch nichts daran, dass ich das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches sei. Auch die Feindmächte hätten dies durch die Forderung einer Vollmacht von mir für die drei Chefs der deutschen Wehrmacht, welche die Kapitulationsurkunde am 8. Mai unterzeichnen sollten, anerkannt. Mein Rücktritt sei daher nur möglich, wenn gleichzeitig für einen Nachfolger gesorgt würde,
Ich hielt den Standpunkt Graf Schwerin-Krosigks für richtig, Meine Ernennung hatte ich zunächst nur dahingehend aufgefasst, dass ich nur den Krieg zu beenden hätte, Ich durfte aber jetzt keinesfalls, was auch geschehen möge, freiwillig mit der behelfsmässigen Reichsregierung zurücktreten. Dann konnten die Sieger mit Recht erklären: Da die für alle Zonen Deutschlands zuständige Reichsregierung davongelaufen ist, blieb uns nichts anderes übrig, als in den einzelnen Besatzungsgebieten besondere deutsche Regierungen aufzustellen und die Souveränität in den Zonen durch eigene Militärregierungen ausüben zu lassen.
Ich durfte also schon aus diesem Grunde nur der Gewalt weichen; anderenfalls hätte ich zu der Spaltung Deutschlands, wie sie heute besteht, in politischer Beziehung zumindest formell die Handhabe gegeben, Mein Rücktritt also, der freiwillige Verzicht auf meine von den Alliierten anerkannte Stellung, wäre der politische Fehler gewesen, den ich nach der Kapitulation hätte machen können.
Diese Überzeugung schliesst nicht aus, dass ich der Ansicht war und auch heute noch bin, dass der Wille des deutschen Volkes allein massgebend für die Besetzung des höchsten Amtes im Staate sein darf."

Aus diesen Zeilen können wir drei wichtige Punkte herauslesen:

1. Karl Dönitz verstand sich nach geltendem Recht (von 1945) als oberste Instanz des Deutschen Volkes und Reiches
2. Karl Dönitz steht eindeutig hinter der Weimarer Verfassung / Deutsche Verfassung, was eindeutig aus letztem Satz hervorgeht und
3. das Deutsche Reich hat niemals kapituliert, lediglich die Wehrmacht!

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