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 Zum leidigen Thema der Gültigkeit

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hanss
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BeitragThema: Zum leidigen Thema der Gültigkeit   Di Sep 15, 2009 8:29 pm

Noch mall zu diesen Leidiegen tema der gültiekeit
der WF von 1919,der Passus erinert mich serstark
an die festschreibung der Besatzungs bestimungen
im GG
Der abschniet 2 Die Bestimungen.......
Zitat:
Artikel 178
(1) Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben.
(2) Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht. Die Bestimmungen des am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichneten Friedensvertrags werden durch die Verfassung nicht berührt.
[Satz 3 eingefügt durch Reichsgesetz vom 06.08.1920 (RGBl. 1920, S. 1566):
Mit Rücksicht auf die Verhandlungen bei dem Erwerbe der Insel Helgoland kann zugunsten ihrer einheimischen Bevölkerung eine von Artikel 17 Abs. 2 abweichende Regelung getroffen werden.]
(3) Anordnungen der Behörden, die auf Grund bisheriger Gesetze in rechtsgültiger Weise getroffen waren, behalten ihre Gültigkeit bis zur Aufhebung im Wege anderweiter Anordnung oder Gesetzgebung.


Ich glaube man kann die Gültiegkeit der WV Mit Recht in zweifel ziehen
da die WVerfasung und das GGesetz von fremden Mächten aufgedrükt sind.
Dan ergibt sich aber die Frage der Völkerechtlichen sichtweise in bezug
zur Verfasung von 1871 wen die WV nicht gültig ist und das GG auch nicht
bleibt nur die von 1871.

Ich schneide es nur an wegen den bezug der Verfasung des FSP
die sich auf die weimarer Verfasung beruft.

grüße hanss
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BeitragThema: Weimarer Verfassung 1919   Do Sep 17, 2009 8:02 am

Guten Tag.
Das mag durchaus richtig sein, doch wird hier von der "Erstausgabe" von 1919 ausgegangen.

Dazu sei folgendes festzustellen:
1. Die Weimarer Verfassung von 1919 ist die erst und letzte Verfassung, welche sich das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung gegeben hat.
2. Der Passus über den Vertrag von Versailles ist ein "Zwangsabschnitt/-paragraph" - ohne diesen Abschnitt wäre es wieder zu Kriegshandlungen bzw. zu weiteren konfrontationen zwischen den Alliierten und dem Deutschen Reich gekommen.
3. Die WV von 1919 bildet den Grundstock, den Ausgangspunkt. Wie bei GG der BRD auch -wie bei allen Gesetzen, regeln, Vorschriften, usw.- wurde auch die WV von 1919 immer wieder verändert, ergänzt, erweitert, u.ä. Die Frage ist also, wann die letzten LEGALEN Änderungen innerhalb der WV vorgenommen wurden. Jene Weimarer Verfassung gilt.
3a. Es sind also alle Änderungen rechtsgültig, welche mit Zustimmung des Reichstages und unter Berücksichtigung der vorhergehenden Verfassung vorgenommen wurden.
3b. Welche regierung war also die letzte LEGALE Regierung des Deutschen reiches und welche Änderungen hat diese Regierung, der Reichstag beschlossen? Diese Änderungen haben Gültigkeit!

4. Auch die Verfassung des FSP wurde und wird ständig erweitert. (s. Beitrag Verfassung FSP von 1995)
4a. Letzte Änderungen vom 12.09.2009

zu 3. hier Zugehörig u.a. auch die Änderungen und Vorschriften die der Reichspräsident von Hindeburg erlassen hat - z.B. Reichsflaggengesetz u.s.w.

div. verfassungen und Verordnungen sind u.a. hier http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html zu finden

Nochmals:
Geltendes Recht ist also jenes der WV von 1919 inkl. aller Änderungen und Erweiterungen bis Ende der letzten legalen Reichsregierung.

- Das GG orientiert sich -offiziell- an der Weimarer Verfassung, ebenso z.B. auch die ehem. "Verfassung" der "DDR"

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BeitragThema: Re: Zum leidigen Thema der Gültigkeit   Do Sep 17, 2009 11:21 am

Zitat:
Das mag durchaus richtig sein, doch wird hier von der "Erstausgabe" von 1919 ausgegangen.


Dazu muß man dan die Umstände sehen wie sie zu stande kam
Es wurden Wahlen zur Natsionalversamlung gemacht die Versamlung
erarbeitet die neue Verfasung und setst sie in kraft,die frage ist war
die Versmlung berechtigt ohne Volksabstiemung sie in kraft zu setzen
oder ist das das gleiche wie heute mall lest sich für 4Jahre wählen
und hat einen blankoschein zu machen was man möchte.
grüße hanss
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BeitragThema: Re: Zum leidigen Thema der Gültigkeit   Do Sep 17, 2009 1:16 pm

http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik#Weimarer_Verfassung

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BeitragThema: LESEN!   Do Sep 24, 2009 8:25 am

http://img232.imageshack.us/i/lg001ui7.jpg/

Man lese und staune .....



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BeitragThema: BRD ist nicht souverän!   Di Dez 21, 2010 6:12 pm



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