Guten Tag.
Das mag durchaus richtig sein, doch wird hier von der "Erstausgabe" von 1919 ausgegangen.
Dazu sei folgendes festzustellen:
1. Die Weimarer Verfassung von 1919 ist die erst und letzte Verfassung, welche sich das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung gegeben hat.
2. Der Passus über den Vertrag von Versailles ist ein "Zwangsabschnitt/-paragraph" - ohne diesen Abschnitt wäre es wieder zu Kriegshandlungen bzw. zu weiteren konfrontationen zwischen den Alliierten und dem Deutschen Reich gekommen.
3. Die WV von 1919 bildet den Grundstock, den Ausgangspunkt. Wie bei GG der BRD auch -wie bei allen Gesetzen, regeln, Vorschriften, usw.- wurde auch die WV von 1919 immer wieder verändert, ergänzt, erweitert, u.ä. Die Frage ist also, wann die letzten LEGALEN Änderungen innerhalb der WV vorgenommen wurden. Jene Weimarer Verfassung gilt.
3a. Es sind also alle Änderungen rechtsgültig, welche mit Zustimmung des Reichstages und unter Berücksichtigung der vorhergehenden Verfassung vorgenommen wurden.
3b. Welche regierung war also die letzte LEGALE Regierung des Deutschen reiches und welche Änderungen hat diese Regierung, der Reichstag beschlossen? Diese Änderungen haben Gültigkeit!
4. Auch die Verfassung des FSP wurde und wird ständig erweitert. (s. Beitrag Verfassung FSP von 1995)
4a. Letzte Änderungen vom 12.09.2009
zu 3. hier Zugehörig u.a. auch die Änderungen und Vorschriften die der Reichspräsident von Hindeburg erlassen hat - z.B. Reichsflaggengesetz u.s.w.
div. verfassungen und Verordnungen sind u.a. hier http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html zu finden
Nochmals:
Geltendes Recht ist also jenes der WV von 1919 inkl. aller Änderungen und Erweiterungen bis Ende der letzten legalen Reichsregierung.
- Das GG orientiert sich -offiziell- an der Weimarer Verfassung, ebenso z.B. auch die ehem. "Verfassung" der "DDR"
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Heimat kann nur der ermessen, der sie verloren aber nie vergessen!