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| | Briefe an und von BRD Gerichte | |
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Admin Generalfeldmarschall


 Anzahl der Beiträge: 1271 Alter: 43 Ort: Berlin Arbeit/Freizeit: Ost-Preußen Anmeldedatum: 31.08.07
 | Thema: Briefe an und von BRD Gerichte Di März 31, 2009 11:40 am | |
| Liebe Leser und Forumsmitglieder.
Zu meinem Bedauern hat mich der Urheber dieses Schreibens, Herr T.S., dazu aufgefordert, nachdem er sich hier als "Annonymus" registriert hat, diesen Brief an das Amtsgericht Zwickau zu löschen. Dies, ohne Angabe von Gründen! SELBSTVERSTÄNDLICH werde ich seinem Wunsch entsprechen! Trotzdem bleibt mir ein Kommentar übrig: 1. Warum begründet er seinen Wünsch auf Löschung nicht? 2. Worin sieht er eine Gefahr oder sonstige "Nachteile", wenn sein Brief hier weiter veröffentlicht bleibt? 3. Welches Recht nimmt sich Herr S. heraus, indem er das Völkerrechtsgutachten von unserem ehem. Regierungsmitglied und Staatsbürger Dr. Bracht (+) an das Amtsgericht versendet. 4. Wir haben in diesem Forum dermaßen viele Möglichkeiten, mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten, daß die Frage nach einem Impressum (Verantwortlichkeit) sich gar nicht stellt. 4.1 Jeder ist für seinen Beitrag selbst verantwortlich! 4.2 Kontakt zum Freistaat Preußen kann über Herrn Dr.med. Rigolf Hennig hergestellt werden 4.3. Kontakt zum Arbeitskreis Computer und Weltnetz kann über die Anschrift: fsp.weltnetz@freenet.de oder aber über die Radioredaktion "Radio Freies Preußen" hergestellt werden. 5. Wer nicht schreibt, sondern nur meckert (vielleicht weiß Tom ja alles besser) wird selbstverständlich gelöscht! 6. Vielen Dank für die "KOmmunikation", Herr S.!
T.S.
„Amtsgericht“ Zwickau Dienstgebäude Platz der Deutschen Einheit 1 08056 Zwickau
Zwickau, 24.03.2009
Berufungsbegründung Aktenzeichen 20 Ds 100 XXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den mir letzte Woche zugegangenen Urteilsentwurf im Namen eines nicht benannten Volkes und ohne rechtsverbindliche Unterschrift des darin als „Richter am Amtsgericht“ bezeichneten Herrn Dietel begründe ich hiermit die von mir eingelegten Rechtsmittel:
Eine Dienstflucht kann nicht gegeben sein, da ich mich in keinem Dienstabhängigkeitsverhältnis gegenüber Organen des Besatzerkonstruktes Bundesrepublik Deutschland befinde, mich weder zu einem Dienst bereiterklärt habe noch dazu verpflichtet werden darf. Aus den folgenden Ausführungen werden Sie erkennen, warum dies so ist.
Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes und gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 31.07.1973 fest: "Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches." (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff); 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363) Diese Feststellung wird u.a. durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera vom 20.12.2004 (1 K 625/04), in dem es heißt, daß das Deutsche Reich staatsrechtlich nicht untergegangenen ist und durch das Urteil des Amtsgerichtes Gera vom 13.06.2005 (140 Js 9651/05 12 Owi), in dem es heißt „Es ist dem Betroffenen zuzugeben, daß das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch 1945 nicht untergegangen und die BRD nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist...“ bestätigt.
Es wird festgestellt, daß ich bekennender Staatsbürger des fortbestehenden, rechtsfähigen Staates Deutsches Reich bin, dessen Rechtsnachfolger nicht die BRD ist.
Das Besatzerkonstrukt BRD trat zur 28. UN-Vollversammlung am 18.09.1973 der UNO und damit den bestehenden UN-Feindstaatenklauseln gegen das Deutsche Reich (Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta) bei. Damit bekräftigte sie die Fortdauer der Ausübung fremder Staatsgewalt (der der Siegermächte des zweiten Weltkrieges) auf deutschem Boden.
Die Bundesrepublik Deutschland trat damit de facto dem Kriegsgegnerbündnis gegen das fortbestehende Deutsche Reich bei und ist auch von ihrer historischen Entstehung her als Schöpfung der Siegermächte und damit als Kriegsgegnergebilde zu betrachten.
Die von unseren Kriegsgegnern errichtete BRD führt den Krieg gegen das deutsche Volk und Vaterland mit anderen Mitteln als Bomben und Panzern fort. Als Beispiel hierfür kann z.B. die gezielte Überfremdung, die Ermordung ungeborener Kinder, die moralische und kulturelle Zersetzung, die maßlose Verschwendung, der Ausverkauf nationaler Sach- und Rechtsgüter, die Ausplünderung des Volkes usw. angeführt werden...
Insbesondere das errichtete kapitalistische Wirtschaftssystem führt durch die ihm innewohnenden Gesetzmäßigkeiten zwangsläufig zur Enteignung des deutschen Volkes zugunsten überstaatlicher Interessensvereinigungen, deren Bestimmungen dann hier Anwendung finden und eine Gefahr für den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellen...
Einer der Gründerväter des Grundgesetzes, Prof. Dr. Carlo Schmid, nannte die BRD nicht ohne Grund „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“(OMF). Auch war die Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt ein souveräner Staat.
Um ein Staat zu sein, bedarf es mindestens dreier Voraussetzungen:
1. ein Staatsvolk
2. ein Staatsgebiet
3. eine verfassungsgebende Staatsgewalt
zu 1.) die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich das Staatsvolk des Deutschen Reiches. Sie hat kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz geschaffen, nach wie vor gilt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913. So mußte z.B. jeder, der in Hannover für die Periode von 2005 bis 2008 Schöffe werden wollte, eine Erklärung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt 1 heißt: "Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes."
zu 2.) die BRD verwaltet lediglich einen Teil des besetzten Kernlandes des Deutschen Reiches. Sie besitzt im völkerrechtlichen Sinne kein eigenes Staatsgebiet, da ja das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fortbesteht. In einem Territorium, in dem ein Staat besteht, kann aber unmöglich ein zweiter Staat gleichzeitig bestehen!
zu 3.) die BRD hat keine Verfassung, sondern lediglich ein "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Darin heißt es in Artikel 146: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Allein aus diesem Satz ist klar erkennbar, daß es sich beim GG um keine Verfassung handeln kann! Nur der oberste Souverän (in dem Fall sollte es das Volk sein) kann als Staatsgewalt eine Verfassung beschließen. Dies kam in der BRD nie zustande.
Sollten Sie nun immer noch glauben, die Bundesrepublik Deutschland sei ein Staat, dann schauen Sie doch bitte mal in den Ausweis, den Sie als Personal dieses Unternehmens sicher besitzen, unter der Rubrik Staatsangehörigkeit nach. Da müßte ja, wäre die BRD ein Staat, "Bundesrepublik Deutschland" stehen. Was steht da aber? Da steht "deutsch". Ist aber "deutsch" ein Staat? Nein, es ist eine Eigenschaft. Der Staat ist das Deutsche Reich, aber es wäre ja peinlich für die Organe dieses Systems, dies dort abdrucken zu müssen. Man hat also einfach den Staat weggelassen und nur unsere nationale Eigenschaft angegeben. "Bundesrepublik Deutschland" kann man nicht schreiben, da diese eben kein Staat ist und "Deutsches Reich" schreibt man nicht, da ja sonst den Bürgern auffallen würde, daß hier etwas nicht stimmt...
Zurück zum Beginn meines Briefes. Mit dem Beitritt zum Feindstaatenbündnis wurde nun das Besatzerkonstrukt, die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, die BRD, zum Kriegsgegner des staatsrechtlich nicht untergegangenen Deutschen Reiches (siehe die genannten Urteile des Verwaltungsgerichtes Gera und des Amtsgerichtes Gera und die schon aufgeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes!).
Damit aber herrscht de facto Kriegszustand und es findet eine anerkannte Bestimmung des Völkerrechtes, die Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18.10.1907 Anwendung, die in Artikel 46 den Schutz des Einzelnen und des Privateigentums vorsieht und im Artikel 47 das Plünderungsverbot aufzeigt.
In Artikel 46 heißt es unter anderem: "...Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden." Alle Forderungen von Organen und Unterorganen der OMF-BRD gegenüber der Bevölkerung sind ein Verstoß gegen das dem Bundesrecht vorgehende Völkerrecht und als Versuch der Plünderung, die gegen Artikel 23 und 28 HLKO verstößt, zu werten.
Das kapitalistische System, was durch eine mathematische Notwendigkeit zur Enteignung des deutschen Volkes führt, stellt einen Verstoß gegen bestehendes Völkerrecht dar und alle Maßnahmen, die der Ausübung fremder Staatsgewalt (gegenüber dem Reich) dienen, sind als völkerrechtswidrig zu verwerfen!
Da das Völkerrecht gemäß Artikel 25 GG über dem Bundesrecht steht, sind alle Verträge usw., die dagegen verstoßen, rechtswidrig! Sie sollten dies begreifen und diese Machenschaften nicht länger mittragen, um nicht gegen internationale Regelungen zu verstoßen! Da Sie in Ihrer Funktion Bestandteil dieses sich im Kriegszustand zum Deutschen Reich und Volk befindlichen Systems sind, wird das wieder handlungsfähig gewordene Deutsche Reich gegen jede Handlung Ihrerseits vorgehen, die gegen international anerkanntes Recht verstößt und Sie persönlich (als Verantwortungsträger) zur Schadensersatzleistung heranziehen.
Bitte prüfen Sie die in diesem Brief und im Anhang dargelegten Fakten, wechseln Sie rechtzeitig die Fronten und teilen Sie allen Entscheidungsträgern mit, daß diese sich künftig an die geltende Rechtslage zu halten haben!
Bedenken Sie, daß das BRD-System nicht mehr sanierungsfähig ist – allein die niemals zu tilgende Schuldenlast sollte Ihnen dies vor Augen führen, von anderen Fehlentwicklungen ganz zu schweigen.
Da es gemäß Artikel 45 der Haager Landkriegsordnung untersagt ist, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten, sind auch Sie nicht länger den Vorgaben der Fremdherrschaft (OMF-BRD) gegenüber verpflichtet und Ihre Treue sollte dem deutschen Volk und Vaterland gelten – nicht aber der am 18.September 1973 dem Feindstaatenbündnis UNO beigetretenen BRD.
Aufgrund des fehlenden Friedensvertrages und dem oben dargelegten Kriegszustand zwischen dem Feindstaatenbündnis (dem die BRD angehört) und meinem Vaterland, dem Deutschen Reich, entnehme ich dem Artikel 43 der HLKO ein Interventionsverbot der Siegermächte und der von ihnen geschaffenen Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft – also der BRD - die, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, die Landesgesetze beachten müssen. Die Landesgesetze wiederum sind z.B. das Reichsstrafgesetzbuch. Dieses besagt in § 91 b: „Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines Krieges gegen das Reich (wie dies ja der Fall ist) oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht (in dem Fall die BRD) Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder eines Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft. Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine Bundesgenossen und nur einen unbedeutenden Vorteil (wie z.B. durch die Ableistung des Zivildienstes) für die feindliche Macht herbeigeführt hat, schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt werden.“ Da es galt, dies zu vermeiden, bestand und besteht meinerseits ein berechtigtes Interesse, mich aufgrund der erkannten Rechtslage nicht strafbar zu machen sondern zum Wohle meiner Familie meiner geregelten Arbeit nachzugehen und in dieser Form selbst für meinen Lebensunterhalt und die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu sorgen.
Überdies besteht auch im Rechtsverständnis der Bundesrepublik die Auffassung, daß der Schutz des Eigentums gewährleistet werden muß und in Abwägung der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor „Verpflichtungen“ hat, wie sie vom Bundesamt für den Zivildienst angenommen werden. Dies wurde bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich bin ich nach wie vor außerstande meine berufliche Tätigkeit niederzulegen, da ansonsten der Verlust des abzuzahlenden Hause droht – dies würde aber eine unzumutbare Härte für mich und meine Familie darstellen. Diese Tatsache blieb jedoch schon im Vorfeld von Seiten der „Zivildienstbehörde“ unbeachtet und drückt sich im „Urteil“ für meine Begriffe ebensowenig aus.
Nach meinem Kenntnisstand werden zur Ableistung von Kriegs- oder Kriegsersatzdiensten von den zur Heranziehung befähigten Personen nach dem Zufallsprinzip nicht alle zur Ableistung einberufen. Dieses Vorgehen stellt – neben der Tatsache, daß die Bundesrepublik (wie ausgeführt) an sich überhaupt nicht befugt wäre, Personen in ihrem Einflußbereich zur Ableistung von Kriegs- oder Ersatzdiensten zu verpflichten, einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip dar. Willkür ist jedoch ein unzulässiges Mittel.
Da die Sippenhaftung schon vor längerer Zeit – auch in Deutschland – abgeschafft wurde, stellt die Bevorzugung von jungen Männern, deren ältere Brüder bereits einen Wehr- oder Ersatzdienst leisteten und diese deshalb davon befreit, ebenfalls eine Ungleichbehandlung dar. Ich soll also aufgrund der Tatsache, daß meine „Sippe“ keine älteren Brüder hervorbrachte nun Zivildienst leisten und werde also quasi dafür bestraft, daß meine Eltern nicht vor ihrer Volljährigkeit sexuelle Handlungen, die Kinder hervorbringen können, vollzogen.
Hiermit beantrage ich die Aufhebung des „Urteils“ vom 23.02.2009, erwarte Freispruch und rege ersatzweise die endgültige Einstellung des rechtswidrigen Verfahrens an.
Mit freundlichen Grüßen
T.S. [Ursprünglicher Verfasser: Bärthel]
- Verfolgter des BRD-Regimes -
Anlage: Die Völkerrechtslage in Deutschland (Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur.Bracht) _________________ "Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"
Zuletzt von Admin am Fr Okt 01, 2010 3:39 pm bearbeitet, insgesamt 3 mal bearbeitet |
|  | | Admin Generalfeldmarschall


 Anzahl der Beiträge: 1271 Alter: 43 Ort: Berlin Arbeit/Freizeit: Ost-Preußen Anmeldedatum: 31.08.07
 | Thema: Bärthel -Ronneburg- klagt .... Sa März 13, 2010 7:42 pm | |
| Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe
Zwickau, 10.09.2008
Verfassungsbeschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen das Urteil des Landgerichtes Gera vom 10.Oktober 2007, rechtskräftig seit Verwerfung der Revision durch Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 12.August 2008, den ich an meinem 34.Geburtstag am 27.08.2008 erhielt, Verfassungsbeschwerde ein.
Der Instanzenweg wurde komplett durchschritten, dies begründet die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, da andere Abhilfe nicht mehr möglich ist.
Das Urteil verstößt in seiner Gesamtheit gegen die Grundrechte aus Artikel 3, 4 und 5 des Grundgesetzes, wonach u.a. niemand wegen seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden darf, wonach die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Ebenso hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Auch die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei… Gegen all diese Grundsätze verstößt das oben benannte Urteil.
Da ich für das Zitieren aus der Bibel, persönliche Sichtweisen, die Benennung historischer und faktischer Tatsachen und die berechtigte Kritik an Personen des öffentlichen Lebens sowie die daraus folgende (wenn auch religiös und weltanschaulich bedingte) Berichterstattung (aus allgemein zugänglichen Quellen ableitend) verurteilt wurde, liegt ein klarer Fall eines grundgesetzwidrigen Fehlurteils vor, welches aufgehoben werden sollte.
Hiermit beantrage ich die Aufhebung des gegen mich erlassenen Urteils, da es insgesamt auch für das Ansehen der Justiz in der Bundesrepublik schädlich wäre, wenn – auch über die Grenzen Deutschlands hinweg – sich herumspricht, daß in der BRD Glaubensverfolgung sowie politische wie weltanschauliche Verfolgung herrscht, grundgesetzlich garantierte Rechte nichts gelten und man auch für die Benennung historischer Tatsachen, die zur Wissenschafts-, Forschungs- und Lehrfreiheit zählen, belangt wird.
Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (der sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes ergibt) wurde vom Gericht schon allein dadurch verletzt, daß ich für Zitate verurteilt wurde, die in anderen Verfahren bzw. generell nicht zur Verurteilung führten.
Ebenso sehe ich meine an sich grundgesetzlich nach Artikel 20, insbesondere Absatz 4 gedeckte Arbeit durch die Verurteilung verletzt. Die (nicht nur von mir) erkannte Gefahr einer Diktatur ist der Motor, der mich tätig sein läßt für eine freiheitlich, rechtsstaatliche Ordnung (was auch aus meinen Schriften hervorgeht), die leider durch Organe des herrschenden Systems immer mehr beseitigt wird. Die Verurteilung ist für mich Kennzeichen eines politisch motivierten Willensaktes, nicht aber von am Grundgesetz orientierten Handeln. Schon allein die unzutreffenden Unterstellungen im Urteil belegen die Beweggründe, die das Gericht zur Verurteilung meiner Person veranlaßte, neben dem öffentlichen Druck durch politische Mandatsträger unter dem das Gericht stand.
Welche Motive den BGH zur Verwerfung der Revision veranlaßten ist aus der Begründung nicht ersichtlich, ich vermute, sie wollten sich einfach nicht mit dem Inhalt der recht umfangreichen Revisionsbegründungen und den Prozeßdokumenten auseinandersetzen.
Wer meine Ausführungen liest, wird erkennen, daß ich absolut gesetzeskonform gehandelt habe und meine Darlegungen ein berechtigtes Interesse erkennen lassen.
Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des gegen mich erlassenen Urteils beantrage ich dessen Aufhebung und die Herausgabe der eingezogenen Gegenstände, die auch Teil meines im Grundgesetz garantierten Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) sind. Auf dem eingezogenen PC befinden sich überwiegend zu meinem Privatleben zählende Dokumente, die mir ansonsten unwiederbringlich vorenthalten blieben.
Bitte handeln Sie antragsgemäß damit wir auch künftig von Verfassungstreue beim Bundesverfassungsgericht reden können und Rechtsstaatlichkeit sich durchsetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Bärthel
Anlage: - Beschluß des BGH vom 12.08.2008 Aktenzeichen: 3 StR 107/08 - Gegenerklärung an den BGH vom 07.04.2008 AZ: 3 StR 107/08 - Revisionsbegründung vom 25.12.2007 GN: 103 Js 10823/05 1 KLs - Urteil des Landgerichtes Gera vom 10.10.2007 103 Js 10823/05 1 KLs - Beweisanträge im Verfahren vom 18.09.2007 103 Js 10823/05 1 KLs - Antrag für die Verhandlung am 03.09.2007 103 Js 10823/05 1 KLs - Beweisanträge im Verfahren 103 Js 10823/05 1 KLs vom 27.08.2007 - Stellungnahme vom 01.08.2007 im Verfahren 103 Js 10823/05 1 KLs - BGH bzgl. Beleidigung/Schmähung (im Verfahren übergeben) - Brief an Landgericht Gera vom 17.06.2006 AZ: 100 Js 12155/06-1 KLs - Schriftsatz „Die BRD erhebt Anklage gegen die Bibel“ - Brief an Landgericht Gera vom 31.05.2006 AZ: 103 Js 10823/05 - Brief an Landgericht Gera vom 21.04.2006 AZ: 103 Js 10823/05-1 KLs - Anklageschrift vom 04.04.2006 und 02.06.2006 - Strafanzeige vom 15.12.2005 (an Staatsanwaltschaft Gera gerichtet) - Brief vom 04.04.2005 AZ: 100 Js 4789/05 GN: 5 Gs 309/05 - Brief vom 20.04.2005 an Joseph Ratzinger (angeschlossen) - der angeklagte Brief vom 02.11.2004 an Bundestagsabgeordnete
Sollten noch weitere Dokumente aus dem Verfahren benötigt werden, so lassen Sie es mich bitte wissen.
Lesen Sie auf jeden Fall bitte alle Schriftsätze aufmerksam durch.
Christian Bärthel / Ronneburg _________________ "Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"
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