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 Briefe an und von BRD Gerichte

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BeitragThema: Briefe an und von BRD Gerichte   Di März 31, 2009 11:40 am

Liebe Leser und Forumsmitglieder.

Zu meinem Bedauern hat mich der Urheber dieses Schreibens, Herr T.S., dazu aufgefordert, nachdem er sich hier als "Annonymus" registriert hat, diesen Brief an das Amtsgericht Zwickau zu löschen.
Dies, ohne Angabe von Gründen!
SELBSTVERSTÄNDLICH werde ich seinem Wunsch entsprechen!
Trotzdem bleibt mir ein Kommentar übrig:
1. Warum begründet er seinen Wünsch auf Löschung nicht?
2. Worin sieht er eine Gefahr oder sonstige "Nachteile", wenn sein Brief hier weiter veröffentlicht bleibt?
3. Welches Recht nimmt sich Herr S. heraus, indem er das Völkerrechtsgutachten von unserem ehem. Regierungsmitglied und Staatsbürger Dr. Bracht (+) an das Amtsgericht versendet.
4. Wir haben in diesem Forum dermaßen viele Möglichkeiten, mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten, daß die Frage nach einem Impressum (Verantwortlichkeit) sich gar nicht stellt.
4.1 Jeder ist für seinen Beitrag selbst verantwortlich!
4.2 Kontakt zum Freistaat Preußen kann über Herrn Dr.med. Rigolf Hennig hergestellt werden
4.3. Kontakt zum Arbeitskreis Computer und Weltnetz kann über die Anschrift: fsp.weltnetz@freenet.de oder aber über die Radioredaktion "Radio Freies Preußen" hergestellt werden.
5. Wer nicht schreibt, sondern nur meckert (vielleicht weiß Tom ja alles besser) wird selbstverständlich gelöscht!
6. Vielen Dank für die "KOmmunikation", Herr S.!





T.S.

„Amtsgericht“ Zwickau
Dienstgebäude
Platz der Deutschen Einheit 1
08056 Zwickau


Zwickau, 24.03.2009


Berufungsbegründung
Aktenzeichen 20 Ds 100 XXXXXXX


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen den mir letzte Woche zugegangenen Urteilsentwurf
im Namen eines nicht benannten Volkes und ohne rechtsverbindliche Unterschrift
des darin als „Richter am Amtsgericht“ bezeichneten Herrn Dietel begründe ich
hiermit die von mir eingelegten Rechtsmittel:


Eine Dienstflucht kann nicht gegeben sein, da ich mich in
keinem Dienstabhängigkeitsverhältnis gegenüber Organen des Besatzerkonstruktes
Bundesrepublik Deutschland befinde, mich weder zu einem Dienst bereiterklärt
habe noch dazu verpflichtet werden darf. Aus den folgenden Ausführungen werden
Sie erkennen, warum dies so ist.


Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes sind die allgemeinen
Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes und gehen den Gesetzen
vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar
für die Bewohner des Bundesgebietes.


Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil
vom 31.07.1973 fest: "Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich
den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch
die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch
später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD
ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches." (Urteile
2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff); 5.85
(126); 6, 309, 336 und 363) Diese Feststellung wird u.a. durch das Urteil
des Verwaltungsgerichtes Gera vom 20.12.2004 (1 K 625/04), in dem es heißt, daß
das Deutsche Reich staatsrechtlich nicht untergegangenen ist und durch das Urteil
des Amtsgerichtes Gera vom 13.06.2005 (140 Js 9651/05 12 Owi), in dem es heißt „Es
ist dem Betroffenen zuzugeben, daß das Deutsche Reich durch den Zusammenbruch
1945 nicht untergegangen und die BRD nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen
Reiches ist...“ bestätigt.


Es wird festgestellt, daß ich bekennender Staatsbürger des
fortbestehenden, rechtsfähigen Staates Deutsches Reich bin, dessen
Rechtsnachfolger nicht die BRD ist.


Das Besatzerkonstrukt BRD trat zur 28. UN-Vollversammlung am
18.09.1973 der UNO und damit den bestehenden UN-Feindstaatenklauseln gegen das
Deutsche Reich (Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta) bei. Damit
bekräftigte sie die Fortdauer der Ausübung fremder Staatsgewalt (der der
Siegermächte des zweiten Weltkrieges) auf deutschem Boden.


Die Bundesrepublik Deutschland trat damit de facto dem
Kriegsgegnerbündnis gegen das fortbestehende Deutsche Reich bei und ist auch
von ihrer historischen Entstehung her als Schöpfung der Siegermächte und damit
als Kriegsgegnergebilde zu betrachten.


Die von unseren Kriegsgegnern errichtete BRD führt den Krieg
gegen das deutsche Volk und Vaterland mit anderen Mitteln als Bomben und Panzern
fort. Als Beispiel hierfür kann z.B. die gezielte Überfremdung, die Ermordung
ungeborener Kinder, die moralische und kulturelle Zersetzung, die maßlose
Verschwendung, der Ausverkauf nationaler Sach- und Rechtsgüter, die
Ausplünderung des Volkes usw. angeführt werden...


Insbesondere das errichtete kapitalistische
Wirtschaftssystem führt durch die ihm innewohnenden Gesetzmäßigkeiten
zwangsläufig zur Enteignung des deutschen Volkes zugunsten überstaatlicher
Interessensvereinigungen, deren Bestimmungen dann hier Anwendung finden und eine
Gefahr für den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellen...


Einer der Gründerväter des Grundgesetzes, Prof.
Dr. Carlo Schmid, nannte die BRD nicht ohne Grund „Organisationsform einer
Modalität der Fremdherrschaft“(OMF). Auch war die Bundesrepublik Deutschland zu
keinem Zeitpunkt ein souveräner Staat.


Um ein Staat zu sein, bedarf es mindestens dreier
Voraussetzungen:

1. ein Staatsvolk

2. ein Staatsgebiet

3. eine verfassungsgebende Staatsgewalt


zu 1.) die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie
verwaltet lediglich das Staatsvolk des Deutschen Reiches. Sie hat kein eigenes
Staatsangehörigkeitsgesetz geschaffen, nach wie vor gilt das Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913. So mußte z.B. jeder, der in
Hannover für die Periode von 2005 bis 2008
Schöffe werden wollte, eine Erklärung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt
1 heißt: "Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes."

zu 2.) die BRD verwaltet lediglich einen Teil des besetzten
Kernlandes des Deutschen Reiches. Sie besitzt im völkerrechtlichen Sinne kein
eigenes Staatsgebiet, da ja das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt
fortbesteht. In einem Territorium, in dem ein Staat besteht, kann aber
unmöglich ein zweiter Staat gleichzeitig bestehen!

zu 3.) die BRD hat keine Verfassung, sondern lediglich ein
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Darin heißt es in
Artikel 146: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Allein aus
diesem Satz ist klar erkennbar, daß es sich beim GG um keine Verfassung handeln
kann! Nur der oberste Souverän (in dem Fall sollte es das Volk sein) kann als
Staatsgewalt eine Verfassung beschließen. Dies kam in der BRD nie zustande.


Sollten Sie nun immer noch glauben, die Bundesrepublik
Deutschland sei ein Staat, dann schauen Sie doch bitte mal in den Ausweis, den
Sie als Personal dieses Unternehmens sicher
besitzen, unter der Rubrik Staatsangehörigkeit nach. Da müßte ja, wäre die BRD
ein Staat, "Bundesrepublik Deutschland" stehen. Was steht da aber? Da
steht "deutsch". Ist aber "deutsch" ein Staat? Nein, es ist
eine Eigenschaft. Der Staat ist das Deutsche Reich, aber es wäre ja peinlich
für die Organe dieses Systems, dies dort abdrucken zu müssen. Man hat also
einfach den Staat weggelassen und nur unsere nationale Eigenschaft angegeben.
"Bundesrepublik Deutschland" kann man nicht schreiben, da diese eben
kein Staat ist und "Deutsches Reich" schreibt man nicht, da ja sonst
den Bürgern auffallen würde, daß hier etwas nicht stimmt...


Zurück zum Beginn meines Briefes. Mit dem Beitritt zum
Feindstaatenbündnis wurde nun das Besatzerkonstrukt, die Organisationsform
einer Modalität der Fremdherrschaft, die BRD, zum Kriegsgegner des staatsrechtlich
nicht untergegangenen Deutschen Reiches (siehe die genannten Urteile
des Verwaltungsgerichtes Gera und des Amtsgerichtes Gera und die schon
aufgeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes!).


Damit aber herrscht de facto Kriegszustand und es findet
eine anerkannte Bestimmung des Völkerrechtes, die Haager Landkriegsordnung
(HLKO) vom 18.10.1907 Anwendung, die in Artikel 46 den Schutz des Einzelnen und
des Privateigentums vorsieht und im Artikel 47
das Plünderungsverbot aufzeigt.

In Artikel 46 heißt es unter anderem: "...Das Privateigentum
darf nicht eingezogen werden." Alle Forderungen von Organen und
Unterorganen der OMF-BRD gegenüber der Bevölkerung sind ein Verstoß gegen das
dem Bundesrecht vorgehende Völkerrecht und als Versuch der Plünderung,
die gegen Artikel 23 und 28 HLKO verstößt, zu werten.

Das kapitalistische System, was durch eine mathematische
Notwendigkeit zur Enteignung des deutschen Volkes führt, stellt einen Verstoß
gegen bestehendes Völkerrecht dar und alle Maßnahmen, die der Ausübung fremder
Staatsgewalt (gegenüber dem Reich) dienen, sind als völkerrechtswidrig zu verwerfen!

Da das Völkerrecht gemäß Artikel 25 GG über dem Bundesrecht
steht, sind alle Verträge usw., die dagegen verstoßen, rechtswidrig! Sie
sollten dies begreifen und diese Machenschaften nicht länger mittragen, um
nicht gegen internationale Regelungen zu verstoßen! Da Sie in Ihrer Funktion
Bestandteil dieses sich im Kriegszustand zum Deutschen Reich und Volk
befindlichen Systems sind, wird das wieder handlungsfähig gewordene Deutsche
Reich gegen jede Handlung Ihrerseits vorgehen, die gegen international
anerkanntes Recht verstößt und Sie persönlich (als Verantwortungsträger) zur
Schadensersatzleistung heranziehen.


Bitte prüfen Sie die in diesem Brief und im Anhang
dargelegten Fakten, wechseln Sie rechtzeitig die Fronten und teilen Sie allen
Entscheidungsträgern mit, daß diese sich künftig an die geltende Rechtslage zu
halten haben!

Bedenken Sie, daß das BRD-System nicht mehr sanierungsfähig
ist – allein die niemals zu tilgende Schuldenlast sollte Ihnen dies vor Augen
führen, von anderen Fehlentwicklungen ganz zu schweigen.


Da es gemäß Artikel 45 der Haager Landkriegsordnung
untersagt ist, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, der
feindlichen Macht den Treueid zu leisten, sind auch Sie nicht länger den
Vorgaben der Fremdherrschaft (OMF-BRD) gegenüber verpflichtet und Ihre Treue
sollte dem deutschen Volk und Vaterland gelten – nicht aber der am 18.September
1973 dem Feindstaatenbündnis UNO beigetretenen BRD.

Aufgrund des fehlenden Friedensvertrages und dem oben
dargelegten Kriegszustand zwischen dem Feindstaatenbündnis (dem die BRD
angehört) und meinem Vaterland, dem Deutschen Reich, entnehme ich dem Artikel
43 der HLKO ein Interventionsverbot der Siegermächte und der von ihnen
geschaffenen Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft – also der
BRD - die, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, die Landesgesetze beachten
müssen. Die Landesgesetze wiederum sind z.B. das Reichsstrafgesetzbuch. Dieses
besagt in § 91 b: „Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt,
während eines Krieges gegen das Reich (wie dies ja der Fall ist) oder in
Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht (in dem Fall die BRD)
Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder eines Bundesgenossen
einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus
bestraft. Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine
Bundesgenossen und nur einen unbedeutenden Vorteil (wie z.B. durch die
Ableistung des Zivildienstes) für die feindliche Macht herbeigeführt hat,
schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf Zuchthaus nicht
unter zwei Jahren erkannt werden.“ Da es galt, dies zu vermeiden, bestand und
besteht meinerseits ein berechtigtes Interesse, mich aufgrund der erkannten
Rechtslage nicht strafbar zu machen sondern zum Wohle meiner Familie meiner
geregelten Arbeit nachzugehen und in dieser Form selbst für meinen
Lebensunterhalt und die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu sorgen.


Überdies besteht auch im Rechtsverständnis der
Bundesrepublik die Auffassung, daß der Schutz des Eigentums gewährleistet
werden muß und in Abwägung der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor
„Verpflichtungen“ hat, wie sie vom Bundesamt für den Zivildienst angenommen werden.
Dies wurde bei der Urteilsfindung nicht
berücksichtigt.

Grundsätzlich bin ich nach wie vor außerstande meine
berufliche Tätigkeit niederzulegen, da ansonsten der Verlust des abzuzahlenden
Hause droht – dies würde aber eine unzumutbare Härte für mich und meine Familie
darstellen. Diese Tatsache blieb jedoch schon im Vorfeld von Seiten der
„Zivildienstbehörde“ unbeachtet und drückt sich im „Urteil“
für meine Begriffe ebensowenig aus.

Nach meinem Kenntnisstand werden zur Ableistung von Kriegs-
oder Kriegsersatzdiensten von den zur Heranziehung befähigten Personen
nach dem Zufallsprinzip nicht alle zur Ableistung einberufen. Dieses Vorgehen
stellt – neben der Tatsache, daß die Bundesrepublik (wie ausgeführt) an sich
überhaupt nicht befugt wäre, Personen in ihrem
Einflußbereich zur Ableistung von Kriegs- oder Ersatzdiensten zu verpflichten,
einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip dar. Willkür ist jedoch ein
unzulässiges Mittel.

Da die Sippenhaftung schon vor längerer Zeit – auch in
Deutschland – abgeschafft wurde, stellt die Bevorzugung von jungen Männern,
deren ältere Brüder bereits einen Wehr- oder Ersatzdienst leisteten und diese
deshalb davon befreit, ebenfalls eine Ungleichbehandlung dar. Ich soll also
aufgrund der Tatsache, daß meine „Sippe“ keine älteren Brüder hervorbrachte nun
Zivildienst leisten und werde also quasi dafür bestraft, daß meine Eltern nicht
vor ihrer Volljährigkeit sexuelle Handlungen, die Kinder hervorbringen können,
vollzogen.

Hiermit beantrage ich die Aufhebung des „Urteils“
vom 23.02.2009, erwarte Freispruch und rege ersatzweise die endgültige
Einstellung des rechtswidrigen Verfahrens an.



Mit freundlichen Grüßen






T.S.
[Ursprünglicher Verfasser: Bärthel]


- Verfolgter des BRD-Regimes -


Anlage: Die
Völkerrechtslage in Deutschland (Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur.Bracht)

_________________
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Zuletzt von Admin am Fr Okt 01, 2010 3:39 pm bearbeitet, insgesamt 3 mal bearbeitet
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BeitragThema: Bärthel -Ronneburg- klagt ....   Sa März 13, 2010 7:42 pm

Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131
Karlsruhe

Zwickau,
10.09.2008

Verfassungsbeschwerde


Sehr geehrte Damen und
Herren,

hiermit lege ich gegen das Urteil des Landgerichtes Gera vom
10.Oktober 2007, rechtskräftig seit Verwerfung der Revision durch Beschluß des
Bundesgerichtshofes vom 12.August 2008, den ich an meinem 34.Geburtstag am
27.08.2008 erhielt, Verfassungsbeschwerde ein.

Der Instanzenweg wurde
komplett durchschritten, dies begründet die Zulässigkeit der
Verfassungsbeschwerde, da andere Abhilfe nicht mehr möglich ist.

Das
Urteil verstößt in seiner Gesamtheit gegen die Grundrechte aus Artikel 3, 4 und
5 des Grundgesetzes, wonach u.a. niemand wegen seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden darf, wonach die
Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind und die ungestörte
Religionsausübung gewährleistet wird. Ebenso hat jeder das Recht, seine Meinung
in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Auch die Pressefreiheit und die Freiheit
der Berichterstattung werden gewährleistet. Kunst und Wissenschaft, Forschung
und Lehre sind frei… Gegen all diese Grundsätze verstößt das oben benannte
Urteil.

Da ich für das Zitieren aus der Bibel, persönliche Sichtweisen,
die Benennung historischer und faktischer Tatsachen und die berechtigte Kritik
an Personen des öffentlichen Lebens sowie die daraus folgende (wenn auch
religiös und weltanschaulich bedingte) Berichterstattung (aus allgemein
zugänglichen Quellen ableitend) verurteilt wurde, liegt ein klarer Fall eines
grundgesetzwidrigen Fehlurteils vor, welches aufgehoben werden
sollte.

Hiermit beantrage ich die Aufhebung des gegen mich erlassenen
Urteils, da es insgesamt auch für das Ansehen der Justiz in der Bundesrepublik
schädlich wäre, wenn – auch über die Grenzen Deutschlands hinweg – sich
herumspricht, daß in der BRD Glaubensverfolgung sowie politische wie
weltanschauliche Verfolgung herrscht, grundgesetzlich garantierte Rechte nichts
gelten und man auch für die Benennung historischer Tatsachen, die zur
Wissenschafts-, Forschungs- und Lehrfreiheit zählen, belangt wird.

Der
Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (der sich aus Artikel 3 des
Grundgesetzes ergibt) wurde vom Gericht schon allein dadurch verletzt, daß ich
für Zitate verurteilt wurde, die in anderen Verfahren bzw. generell nicht zur
Verurteilung führten.

Ebenso sehe ich meine an sich grundgesetzlich nach
Artikel 20, insbesondere Absatz 4 gedeckte Arbeit durch die Verurteilung
verletzt. Die (nicht nur von mir) erkannte Gefahr einer Diktatur ist der Motor,
der mich tätig sein läßt für eine freiheitlich, rechtsstaatliche Ordnung (was
auch aus meinen Schriften hervorgeht), die leider durch Organe des herrschenden
Systems immer mehr beseitigt wird. Die Verurteilung ist für mich Kennzeichen
eines politisch motivierten Willensaktes, nicht aber von am Grundgesetz
orientierten Handeln. Schon allein die unzutreffenden Unterstellungen im Urteil
belegen die Beweggründe, die das Gericht zur Verurteilung meiner Person
veranlaßte, neben dem öffentlichen Druck durch politische Mandatsträger unter
dem das Gericht stand.

Welche Motive den BGH zur Verwerfung der Revision
veranlaßten ist aus der Begründung nicht ersichtlich, ich vermute, sie wollten
sich einfach nicht mit dem Inhalt der recht umfangreichen Revisionsbegründungen
und den Prozeßdokumenten auseinandersetzen.

Wer meine Ausführungen liest,
wird erkennen, daß ich absolut gesetzeskonform gehandelt habe und meine
Darlegungen ein berechtigtes Interesse erkennen lassen.

Aufgrund der
Verfassungswidrigkeit des gegen mich erlassenen Urteils beantrage ich dessen
Aufhebung und die Herausgabe der eingezogenen Gegenstände, die auch Teil meines
im Grundgesetz garantierten Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
(Artikel 2) sind. Auf dem eingezogenen PC befinden sich überwiegend zu meinem
Privatleben zählende Dokumente, die mir ansonsten unwiederbringlich vorenthalten
blieben.

Bitte handeln Sie antragsgemäß damit wir auch künftig von
Verfassungstreue beim Bundesverfassungsgericht reden können und
Rechtsstaatlichkeit sich durchsetzt.

Mit freundlichen
Grüßen,


Christian Bärthel


Anlage: - Beschluß des BGH vom
12.08.2008 Aktenzeichen: 3 StR 107/08
- Gegenerklärung an den BGH vom
07.04.2008 AZ: 3 StR 107/08
- Revisionsbegründung vom 25.12.2007 GN: 103 Js
10823/05 1 KLs
- Urteil des Landgerichtes Gera vom 10.10.2007 103 Js
10823/05 1 KLs
- Beweisanträge im Verfahren vom 18.09.2007 103 Js 10823/05 1
KLs
- Antrag für die Verhandlung am 03.09.2007 103 Js 10823/05 1 KLs
-
Beweisanträge im Verfahren 103 Js 10823/05 1 KLs vom 27.08.2007
-
Stellungnahme vom 01.08.2007 im Verfahren 103 Js 10823/05 1 KLs
- BGH bzgl.
Beleidigung/Schmähung (im Verfahren übergeben)
- Brief an Landgericht Gera
vom 17.06.2006 AZ: 100 Js 12155/06-1 KLs
- Schriftsatz „Die BRD erhebt
Anklage gegen die Bibel“
- Brief an Landgericht Gera vom 31.05.2006 AZ: 103
Js 10823/05
- Brief an Landgericht Gera vom 21.04.2006 AZ: 103 Js
10823/05-1 KLs
- Anklageschrift vom 04.04.2006 und 02.06.2006
-
Strafanzeige vom 15.12.2005 (an Staatsanwaltschaft Gera gerichtet)
- Brief
vom 04.04.2005 AZ: 100 Js 4789/05 GN: 5 Gs 309/05
- Brief vom 20.04.2005 an
Joseph Ratzinger (angeschlossen)
- der angeklagte Brief vom 02.11.2004 an
Bundestagsabgeordnete

Sollten noch weitere Dokumente aus dem Verfahren
benötigt werden, so lassen Sie es mich bitte wissen.

Lesen Sie auf jeden
Fall bitte alle Schriftsätze aufmerksam durch.

Christian Bärthel / Ronneburg

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