DER STAAT DER DEUTSCHEN
Zur Rechtslage der BRD und des Deutschen Reiches
Die deutsche Bundesrepublik ist ein staatsähnliches Provisorium, das von den Alliierten in Deutschland
errichtet worden ist und nach wie vor unter deren Oberaufsicht steht. Daran hat auch der 2+4-Vertrag
von 1990 nichts geändert. Das Deutsche Reich ist laut Bundesverfassungsgericht nach wie vor
rechtsfähig, mangels Organen aber nicht handlungsfähig. Die bis heute andauernde Besetzung
Deutschlands durch die USA ist völkerrechtswidrig. Eine Chronologie der Ereignisse:
29. April1945
Der amtierende Reichskanzler und Reichspräsident Adolf Hitler ernennt testamentarisch Dr. Goebbels zum Reichskanzler und Großadmiral Karl Dönitz zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der Wehrmacht. Nach Hitlers und Goebbels‘
Tod bleibt Dönitz Reichsoberhaupt, löst die NSDAP auf, führt mit seinen Ministern die Regierungsgeschäfte weiter und verhandelt mit den Alliierten.
8. Mai 1945
Die Wehrmacht kapituliert. Es wird ein militärisches Übergabe-Abkommen zwischen
dem Oberkommando der Wehrmacht und den westalliierten Streitkräften bzw. der
Roten Armee unterzeichnet.
Darin ist festgehalten: „Diese Kapitulationsurkunde stellt kein Präjudiz für an ihre Stelle tretende allgemeine
Kapitulationsbedingungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in ihrem Namen festgesetzt werden und
Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“ Diesem rein militärischen Abkommen
folgt aber kein politisches. Das Deutsche Reich als Staat unterwirft sich nicht. Die Regierung tritt nicht zurück.
Die angekündigten Kapitulationsbedingungen der Vereinten Nationen werden später nicht gestellt. Dafür verlangt
die Generalversammlung der VN 1948 vergeblich, die vier Hauptsiegermächte sollten ihre internen Streitigkeiten
beilegen und mit dem Deutschen Reich Frieden schließen. Es gibt bis heute keinen Friedensvertrag.
23. Mai 1945
Die Alliierten verhaften völkerrechtswidrig die Regierung Dönitz.
5. Juni 1945
Die Alliierten nehmen völkerrechtswidrig die oberste Regierungsgewalt in Deutschland für sich in Anspruch („Berliner Erklärung“).
Damit wird das Deutsche Reich zwar handlungsunfähig, existiert aber weiter. Diese Tatsache wird auch vom
späteren Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt, und es hat sich daran bis heute nichts geändert. Leitsatz der
Entscheidung vom 31.7.73 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: „Es wird festgehalten,
dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland noch später
untergegangen ist. Es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation nicht handlungsfähig.“
17. Juli bis 2.Aug.45
Die „Potsdamer Konferenz“ der Alliierten beschließt die „vier großen D“:
Demilitarisierung, Denazifizierung, Demontage und Demokratisierung Deutschlands.
Die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz führen zum Internationalen Militärtribunal (IMT) von Nürnberg, bei dem – entgegen allem bisherigen Rechtsverständnis – die
alliierten Sieger gleichzeitig als Gesetzesschöpfer, Ankläger, Richter und Henker auftreten. Die Führung des Reiches wird exekutiert oder, wie Dönitz, für Jahrzehnte
in Haft genommen.
Die „Urteile“ von Nürnberg sind für die deutsche Politik und Rechtsprechung bis heute bindend! Dazu gehört in
erster Linie die Festschreibung der deutschen Alleinkriegsschuld und des Völkermords an den XXX. Ein
Hinterfragen dieser Festlegungen führt in der BRD auf geradem Wege ins Gefängnis. Ihre Inhalte gelten als
„offenkundig“. Vom IMT wird auch der Führer-Stellvertreter und Reichsminister Rudolf Hess – seit 1941
völkerrechtswidrig in englischer Gefangenschaft – zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Damit ist die neben Dönitz
einzige Persönlichkeit ausgeschaltet, die zum Reichsoberhaupt legitimiert gewesen wäre. Deswegen ermordet ihn
der englische Geheimdienst am 17. August 1987, kurz vor seiner Freilassung.
1. Sept. 1948
Auf Befehl der alliierten Militärgouverneure („Frankfurter Dokumente“) konstituiert sich ein Parlamentarischer Rat, entsandt von den Landtagen der drei westlichen Besatzungszonen, um über die verfassungsmäßige Zukunft Westdeutschlands zu beraten.
Die Delegierten verweigern sich dem Ansinnen der Alliierten, einen neuen Staat zu begründen. Prof. Carlo
Schmid (SPD), Vorsitzender des Hauptausschusses und damit Inhaber der Schlüsselrolle im Rat, bezeichnet in
seiner Rede vom 8. September 1948 das entstehende „staatsähnliche Wesen“, also die Bundesrepublik, sogar als
„Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“. Der Parlamentarische Rat formuliert
deswegen keine Verfassung, sondern nur das uns bekannte „Grundgesetz“.
Die Alliierten genehmigen das Grundgesetz und übermitteln ein Besatzungsstatut. Am
23. Mai, dem vierten Jahrestag der völkerrechtswidrigen Ausschaltung der Regierung Dönitz, tritt das Grundgesetz in Kraft, am 20. September verkündet Adenauer: „Mit
der Konstituierung der Bundesregierung, die am heutigen Tage erfolgt ist, ist auch das Besatzungsstatut in Kraft getreten.“
Durch dieses Statut werden die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der BRD-Behörden eingegrenzt – und zwar
bis heute! Daran hat auch der Anschluss der DDR und der 2+4-Vertrag von 1990 nichts geändert:
28. Sept. 1990
Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Drei Mächten (1.Teil, Art.2; BGBl. 1990, Teil II, S. 1398):
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet
oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…“ – „Die Frage der Reparationen wird durch den Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern oder vorher durch diese Frage betreffende Abkommen geregelt werden.“ – „Die
Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen…“
Das Grundgesetz weiß selbst, dass es nur eine vorläufige Grundlage für das Verwaltungsprovisorium BRD ist. Der
Artikel 146 sagt: „Dieses Grundgesetz ... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Die hier erwähnte Verfassung ist die Reichsverfassung von 1919 mit den Gesetzen, wie sie bis
1945 galten, denn sie ist nie außer Kraft gesetzt worden. Mit dem Artikel 146 gibt das Grundgesetz zu, keine
Verfassung zu sein und nie „von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen“ worden zu sein.
Wie kommt das Reich aber wieder zu handlungsfähigen Organen? Der Weg dahin ist schwierig durch die
gegenwärtige Lage, im Grundsatz aber ganz einfach: Da das Reich nach wie vor im Rahmen seiner Verfassung und seiner Gesetze weiterbesteht, muss das Staatsvolk auf seinem Staatsgebiet lediglich in freien, von außen unbeeinflussten Wahlen einen Reichstag wählen, der seinerseits
die Reichsregierung bestimmt. Ab diesem Zeitpunkt können Gesetze abgeändert oder neu geschaffen werden, wenn das Deutsche Volk dies wünscht. Im übrigen gelten die Gesetze, wie sie bis zur Ausschaltung der Reichsregierung am 23. Mai 1945 gültig waren. –
Verbreiten Sie das vorliegende Blatt im ganzen deutschen Sprachbereich! Das wichtigste ist heute die Aufklärung, damit die historische Stunde, die vielleicht bald kommt und Gelegenheit zu einer Neugestaltung Deutschlands im Rahmen einer europäischen Reconquista geben wird, möglichst viele gut unterrichtete und zielbewusste Bürger antrifft!
Wir danken Ihnen im Namen der Freiheit Deutschlands und ganz Europas.
DIE REICHSBEWEGUNG / RAT