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 Deutsche Frage noch offen / Prof.Schlee

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BeitragThema: Deutsche Frage noch offen / Prof.Schlee   So Sep 09, 2007 2:50 pm



ist DIE "deutsche frage" NOCH OFFEN?

Könnte man dem am 16. Oktober 1994 tatsächlich gestürzten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Dr. Helmut Kohl, trotz Gewaltenteilung auch noch Bundestagsabgeordneter, der am 15. November 1994 dank der wahltaktisch in den Bundestag gehievten FDP-Stimmen und der fragwürdigen Überhangmandate noch mit einer Stimme mehr als erforderlich wieder zum Bundeskanzler gewählt wurde, wirklich trauen, dann gibt es praktisch keine "Deutsche Frage" mehr, denn sie ist nun beantwortet und für alle Zeiten "unumkehrbar" gelöst!

Einmal abgesehen davon, daß es in der Politik keine "unumkehrbaren" Lösungen gibt und auch nicht geben kann, weil Veränderungen, Wandel und Wechsel die Elemente der Politik sind, ist die Behauptung, die "Deutsche Frage" sei nun gelöst, wie sie tausendfach anfragenden Bürgern vom Bundeskanzleramt und anderen Bundesämtern und Bundesministerien sach- und rechtswidrig gegeben wird, schlicht falsch und unverantwortlich!

notwendigkeit EINES friedensvertrages MIT deutschland

Dem verdutzten, weil falsch informierten, Bundesbürger muß an dieser Stelle gleich eröffnet werden: Solange mit Deutschland seitens der Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges, deren Truppen zum Teil noch in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind und eine Reihe von Sonderrechten für sich in Anspruch nehmen, kein Friedensvertrag geschlossen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland weder souverän noch die "Deutsche Frage" im Rahmen der 2. Weltkriegsepoche und ihrer darin offengebliebenen Probleme gelöst! Hierzu heißt es in einem Schreiben vorn Bundeskanzleramt noch am 28. Dezember 1989 eindeutig: "Jeder von uns weiß - und doch muß man es immer wieder öffentlich sagen, weil es sonst vergessen wird -, daß wir noch keinen Friedensvertrag haben. Dies ist eine Tatsache, die wir weder verschweigen wollen, noch verschweigen dürfen. Unser Ziel ist eine europäische Friedensordnung, die nicht von einzelnen Mächten diktiert wird, sondern die von allen Völkern in freier Selbstbestimmung eigenhändig gestaltet wird (vgl. "Das Ostpreußenblatt, 12.11.94, S. 4).

Völkerrechtliche wie auch politische Aspekte gebieten jeder Bundesregierung, am Friedensvertragsvorbehalt festzuhalten! Kein Vertrag, den die Bundesregierung in ihrer bisher eingeschränkten Rechtsposition geschlossen hat, kann einen Friedensvertrag ersetzen! Es grenzt an Verrat, politischerseits immer wieder zu behaupten, daß ein Friedensvertrag nicht mehr nötig ist! Auch der "Zwei-plus-Vier-Vertrag ersetzt keinen Friedensvertrag! Schon 1959 erklärte Prof. Wilhelm Grewe, "wenn man einen dauerhaften Frieden will, so ist eine endgültige Regelung aller Streitfragen, die zum Kriege führten oder sich aus dem Kriege ergeben haben, unentbehrlich. Aus diesem Grunde haben die Westmächte stets eine vertragliche Friedensregelung befürwortet. Das gleiche hat die Regierung der Bundesrepublik getan." Den Friedensvertragsvorbehalt äußerten 1985 ebenfalls die Staats- und Völkerrechtler Prof. Rupert Scholz (Die Welt, 7.3.85) und Prof. Jens Hacker (Die Welt, 11.5.1985). Die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages stand jahrzehntelang im Mittelpunkt deutschlandpolitischer Bemühungen jeder Bundesregierung. Auch Dr. jur. Andreas Zimmer stellte 1989 in seiner Arbeit "Friedensverträge im Völkerrecht" fest: "Die Friedensverträge sind eine eigenständige Kategorie der völkerrechtlichen Verträge", für die auch das völkerrechtliche Vertragsrecht gilt. "Will man einen dauerhaften Frieden schaffen, dann muß man sich wieder auf die alte Kunst des Friedensschlusses und die Abfassung gerechter Friedensverträge besinnen." Man kann hier mit Kant anfügen: "Wenn die Gerechtigtkeit untergeht, dann hat es keinen Wert mehr, daß Menschen auf Erden leben!" Deutschland, das Deutsche Reich, dessen Weimarer Rechtsverfassung noch nicht außer Kraft gesetzt wurde, hat noch keinen Friedensvertrag und daher noch die offene "Deutsche Frage!" Mit dem Völkerrechtler Prof. Wilfried Fiedler ist hierzu klar festzustellen; "Das formale rechtliche Beharren auf dem Abschluß eines Friedensvertrages dient ... stets dem Ziel einer verläßlichen Befriedung einer politischen Konfliktzone, folglich ohne Rücksicht aufpolitische Tagesopportunität einer zentralen Forderung des universellen Völkerrechts" (1985). Im übrigen ist ohne Friedensvertragsregelung mit Deutschland auch die rechtliche Stellung des deutschen Soldaten, insbesondere bei Auslandseinsätzen, ungeklärt. Es ist ebenfalls nicht rechtsetzend, wenn sich der Deutsche Bundestag ohne Friedensvertrag über Deutschland stehend und mit der 3. Strophe des Deutschlandliedes auf den Lippen ohne Zustimmung des Volkes, ohne zwingenden Grund und ohne Berechtigung von einem Drittel deutschen Kulturlandes und Staatsgebietes und der dort zum Teil noch lebenden deutschen Bevölkerung verabschiedet hat.

Im schon erwähnten Schreiben aus dem Bundeskanzleramt vom 28.12.89 stand im letzten Satz: "Unser Ziel ist eine Friedensordnung, die nicht von einzelnen Mächten diktiert wird, sondern die von den Völkern in freier Selbstbestimmung eigenhändig gestaltet wird." Von diesem Ziel ist die Bundesrepublik Deutschland trotz der fast 50jährigen Nachkriegszeit noch meilenweit entfernt, denn eine "Friedensordnung" kann nur eine "Rechtsordnung" sein, die für Deutschland durch einen gerechten Friedensvertrag hergestellt werden kann! Und daß Deutschland diese Friedensordnung noch nicht hat, kann man auch dadurch feststellen, daß "einzelne Mächte^ noch tüchtig "diktieren", was wir zu tun und zu lassen haben! Von "freier Selbstbestimmung" kann noch keine Rede sein.

feindstaatenklauseln NOCH GÜLTIG!

Noch immer lagern ein Großteil der Akten und Archive des Deutschen Reiches in den Archiven in Washington, London, Paris, Warschau, Petersburg und Moskau, obwohl wir doch UN-, NATO- und EU-Partner sind, stehen die Feindstaatenklauseln gegen Deutschland in der Charta der Vereinten Nationen und gelten fort, sonst wären sie doch längst gestrichen! In einem Antwortschreiben der Vereinten Nationen (UN), ge schrieben im Auftrage des Generalsekretärs am 1.4.81, heißt es bezüglich des Artikels 107 (Feindstaatenklauseln Art. 53 u. 107 der UN-Charta) wie folgt: "In Ihrer Anfrage bezüglich des Artikels 107 der Satzung der Vereinten Nationen wäre zu bemerken, daß die Aufnahme dieser Bestimmung in die Charta aus der Überlegung erfolgte, daß Kriegsfolgemaßnahmen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges durch die Satzung der neugegründeten Weltorganisation nicht berührt werden sollten. Die Verantwortung für solche Maßnahmen sollte ausschließlich bei diesen Staaten liegen. Artikel 107 der Satzung wurde als Übergangsbestimmung angesehen, jedoch konnte man sich bereits bei den Beratungen zum Satzungsentwurf nicht auf eine bestimmte Geltungsdauer der Vorschrift einigen. Im Zuge der Bemühungen um eine Revision der Satzung hat es Initiativen zur Streichung von Artikel 107 gegeben. Erfolg war diesen Initiativen jedoch nicht beschieden. Es trifft daher zu, daß Artikel 107 der Satzung weiterhin Gültigkeit besitzt. Mit einer Streichung der Vorschrift ist nur dann zu rechnen, wenn ein entsprechender Antrag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglider der Generalversammlung angenommen wird und zwei Drittel der Mitglieder des Sicherheitsrats die Satzungsänderung nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert haben. In keinem Fall kann das Sekretariat als Organ der Vereinten Nationen eine Satzungsänderung unabhängig von den Mitgliedsstaaten betreiben." An dieser Lage hat sich bis heute nichts geändert.

Schönredereien, die ausgebreitet werden, die Feindstaatenklauseln seien "obsolet" geworden, können die deutschen Bürger vergessen! Man wird hier nicht umsonst ständig aufgefordert, das "Kleingedruckte" auch zu lesen, weil darin die "Fußangeln" liegen könnten! So ist es wohl auch hier! Der Artikel 107 lautet: "Keine Bestimmung der vorliegenden Satzung kann Maßnahmen ungültig machen oder ausschließen, die infolge des zweiten Weltkrieges gegen einen Staat, der während dieses Krieges Feind irgendeines Unterzeichners dieser Satzung war, von Regierungen unternommen oder genehmigt wurden, welche die Verantwortung für solche Maßnahmen tragen"! Das bedeutet nicht ohne Grund, daß die Siegerstaaten einzeln oder gemeinsam jederzeit ohne Abstimmung oder Genehmigung der Vereinten Nationen gegen Deutschland "Maßnahmen" ergreifen können, wenn sie meinen, hier liefe etwas gegen ihre Interessen! Und wir sind Mitglied der UN!!

UN, NATO und EU - kontrollorgane über deutschland

Um dieses Bild unserer Pseudo-Souveränität noch zu vervollkommen, sei noch in Erinnerung gebracht, daß der frühere Generalsekretär der NATO, Lord Ismay, in seinen Memoiren über die Aufgaben der NATO schrieb, sie habe "die Amerikaner in Europa zu halten, die Sowjets aus Europa herauszuhalten und die Deutschen niederzuhalten"! Auf der diplomatischen Ebene mit diplomatischen Verklausulierungsausdrücken hat der frühere US-Außenminister und die heutige "Graue Eminenz" weltpolitischer Hintergrundpolitik, Herr Henry Kissinger, aus Fürth stammend, in einem "Welt am Sonntage-Artikel vom l. März 1992 ebenfalls dazu Stellung genommen. Dieser Aufsatz läßt eindeutig die Kontrollaufgaben und Kontrollabsichten über Deutschland erkennen, zu deren"lnstrumenten" neben der UN vor allem die NATO und die EG, heute EU genannt, gehören. Es heißt in dieser Kissinger-Kolumne: "Die Bedeutung der NATO nahm mit der Aufgabe zu, das sich wiederbewaffenen-de Deutschland in einen) größeren Rahmen als dem nationalstaatlichen zu verankern". Abgesehen davon, daß Deutschland sich nicht wiederbewaffnen wollte, sondern gedrängt wurde, und erst nach Ehrenerklärungen von General Eisenhower am 23.1.1951 und von Bundeskanzler Dr. Adenauer vor dem Deutschen Bundestag am 3. Dezember 1952 für den Soldaten der Deutschen Wehrmacht einschließlich der Waffen-SS, erklärten sich die Deutschen bereit, vor allem angesichts der sowjetischen Bedrohungen, eine Bundeswehr aufzubauen, bedeutet die Formulierung, man müsse "das sich wiederbewaffnende Deutschland in einem größeren Rahmen als dem nationalstaatlichen .... verankern", nichts anderes, als daß die NATO die Kontrolle über die Bundeswehr zu übernehmen hat, mit den Worten von Lord Ismay "die Deutschen niederzuhalten". Entlarvend bezüglich der Kontrollabsichten über Deutschland spricht Kissinger auch über Entstehen und Aufgaben der EG, heute EU, wie folgt: "Ähnliches (wie für die NATO, d:Verf.) galt für die "Europäische Gemeinschaft", erdacht als Nebenstruktur zur Atlantischen Allianz, die versuchte, ein wiedererstarkendes Deutschland zu integrieren"! Weil sich Kissinger mit dem Wort "erdacht" zu sehr ertappt fühlte, hat er in einer zusammenfassenden Buchveröffentlichung seiner Kolumnen das verräterische Wort "erdacht" ausgewechselt durch das Wort "konzipiert". In diesem Buch stellt er auch die Wiedervereinigungsheuchelei der Bonner Politik mit der Feststellung bloß: "Es gehört in diesen Rahmen, daß Deutschland seine Wiedervereinigung erlangte; nicht die Diplomatie der Bundesrepublik erlangte sie, noch die Politik der alliierten Partner Bonns. Es war die Auflösung des sowjetischen Imperiums, das die Vereinigung der beiden Hälften Deutschlands möglich machte"! An dieser Stelle nochmals die Feststellung: Nur ein Friedensvertrag mit Deutschland kann die Abhängigkeit und Kontrolle von Deutschland abwenden und beenden, den Abzug der militärisch aufgabenlosen Fremdtruppen in Deutschland bewirken und die wirkliche Souveränität ohne Feindstaatenklauseln wieder herstellen. Insofern ist die sogenannte "Deutsche Frage" immer noch absolut "offen"!




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BeitragThema: Teil 2 / Prof.Schlee   So Sep 09, 2007 2:51 pm



offene worte EINES FRANZÖSISCHEN diplomaten

In diesem Zusammenhang ist das freimütige Bekenntnis des französischen Diplomaten Henri Froment-Meurice interessant, der als Botschafter Frankreichs in Bonn in den Jahren 1982/83 anläßlich einer Tagung der Politischen Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung in Cadennabbia über die "Deutsche Frage" aus französischer Sicht einen Vortrag gehalten hat, der im übrigen am 17.12.1983 auf Seite 8 der "FAZ" auszugsweise abgedruckt ist, dem wir folgende aufschlußreiche Passage entnehmen: "Ich glaube, wenn ein Franzose vor Einheimischen in Deutschland von der Wiedervereinigung Deutschlands spricht, muß er in die Geschichte zurückblicken und an die Geschichte der anderen erinnern. Die ganze Geschichte Frankreichs könnte seit dem Ende des Reiches Karl des Großen sehr gut beschrieben werden als ein Kampf, die deutsche Einheit zu verhindern und die Deutschen in einem Stand zu lassen, den ich multipolar nennen würde. In einem solchen Europa hat sich die französische Monarchie unter Ludwig XIV. und Ludwig XV. sehr erfolgreichentwickelt und entfaltet. Deshalb ziehen die Franzosen daraus gern den Schluß, daß es einen direkten Zusammenhang zwischen einerseits der Macht und dem Wohlstand Frankreichs und andererseits der politischen Lage Deutschlands gibt, und daß das französische Interesse darin besteht, daß Deutschland nicht zu stark, also nicht zu sehr vereinigt sei. Die Tatsache, daß die Niederlage Frankreichs durch Preußen von der Ausrufung des Deutschen Reiches zugunsten Preußens begleitet worden war und dies auch noch im Spiegelsaal von Versailles geschah, Schauplatz französicher Grandeur, hat das französische Bewußtsein sehr stark geprägt. Die deutsche Einheit schien die Folge des Sturzes Frankreichs zu sein. Unter diesen Umständen war es ziemlich natürlich, daß daraus viele Franzosen umgekehrt den Schluß zogen, es sei Frankreichs Grandeur mit der deutschen Einheit unvereinbar. Dazu kommt auch, daß für eine große Mehrheit der Franzosen Deutschland die Verantwortung für die zwei Weltkriege trägt. Deshalb ziehen sie auch den Schluß, wenn Deutschland nicht vereinigt gewesen wäre, hätten diese Kriege nicht stattgefunden.(!) Nach jedem dieser Weltkriege gab es deswegen immer Franzosen, die den Sieg Frankreichs ausnutzen wollten, um das Wiederauftauchen der deutschen Gefahr zu verhindern, eine Gefahr, die in einem starken Deutschland besteht. Zu stark, weil vereinigt! Daher die Kriegsentschädigungen, daher besonders die militärischen Einschränkungen. 1945 aber hat General de Gaulle in einer ersten Periode versucht, weiterzugehen: Anschluß des Saarlandes an Frankreich, Trennung des linken Rheinufers, Internationale Kontrolle über das Ruhrgebiet und Verweigerung der Wiederherstellung von zentalen Verwaltungen, die für das gesamte Gebiet des Reiches zuständig wä-ren(!)» Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze"! Man darf wohl feststellen, daß selten ein französischer Diplomat so offen das historische deutsch-französische Verhältnis, das ja bis in die Gegenwart fortdauert und in dieser Darstellung des Diplomaten eine gewisse Erklärung findet, angesprochen und erläutert hat. Ähnlich offen war wohl der Chefredakteur der französischen Zeitung "Le Figaro", der die Bedeutung des Maastricht-Vertrages für Deutschland in die knappe und zutreffende Formel brachte: "Maastricht bedeutet für Deutschland soviel wie ein Versailles ohne Krieg"! Das heißt: zahlen, zahlen, zahlen!!

das deutsche reich EXISTIERT FORT

Bezüglich der "Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze" muß daran erinnert werden, daß laut der Berliner Erklärung der Alliierten vom 5.Januar 1945 aber auch durch das Grundvertragsurteil vom 31. Juli 1973 des Bundesverfassungsgericht die gültige Aussage steht, hier aus dem Urteil zitiert:" Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 34, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2,266 [319 f.]; 5,85 1126]; 6,309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. ... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer Westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (Carlo Schmidt). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht."

VÖLKERRECHTSLAGE teil-deutschlands NACH DEM 3.10.1990

Diesen Ausführungen folgt weitergehend dann Prof. H.W. Bracht in seinem Gutachten über "Die Völkerrechtslage des vereinten Teil-Deutschlands nach dem 3. Oktober 1990" (s. Sonderdruck des Verlages der schlesier vom März 1993), in dem es auszugsweise heißt: "Unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße über diese Gebiete schon deswegen nicht völkerrechtlich verfügungsbefugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion noch gar nicht existierte. Sie ist aber auch nachträglich nicht mehr völkerrechtlich verfügungsberechtigt geworden". ... Da das Deutsche Reich "nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches kann sie allenfalls völkerrechtlich gültig tätig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist. Das ist sie hinsichtlich Westdeutschlands. Sie konnte also in diesem Namen etwa kleine Gebietsteilchen an der westlichen Grenze an Holland und Belgien abtreten. Das ist sie, jetzt auch hinsichtlich des Gebietes, das die frühere DDR als Mitteldeutschland innehatte, und zwar seit dem 3. Oktober 1990. Das ist sie aber bis nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neiße. Die Wiedervereinigung hatte durch den Einigungsvertrag nämlich ebenso wie durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag ausdrücklich nur für West- und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch ist der Untergang des Deutschen Reiches bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt worden. Doch ist es völkerrechtlich nicht handlungsfähig und kann schon aus diesem Rechtsgrund kein Gebiet völkerrechtswirksam abtreten." ... Die hier geschilderte Völkerrechtslage Gesamtdeutschlands nach dem 3. Oktober 1990 ist trotz aller entsprechenden völkerrechtlichen Verträge, die auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichten sollen und wollen, daher niemals eine Grundlage für einen dauerhaften Frieden in der Welt und in Europa". Sie stiften eher Verwirrung und erschweren die Politik zukünftiger Bundesregierungen.

rechtsschwache handlungsposition oHNE friedensvertrag

Wenn man bedenkt, in welcher schwachen und fragwürdigen Rechtsposition eine Bundesregierung ohne Friedensvertrag für Deutschland tatsächlich steht, außerdem noch durch völkerrechtlich und vertragsrechtlich problematische Verträge die eigene Lage eher noch verschlechtert hat, wobei im Hinblick auf die Sinnwidrigkeit einer solchen Politik, die höchste personelle, finanzielle, materielle und ideelle Nachteile für Deutschland hervorbringt, und eingedenkt der rechtlichen Zweitklas-sigkeit, in der Deutschland sich durch die unveränderte UN-Charta und durch die offensichtliche und zugegebene Kontrollfunktion der NATO und der EU befindet, muß man sogar vermuten, daß eine gewisse Erpreßbarkeit besteht. Anders lassen sich manche Winkelzüge bundesrepublikanischer Politik einfach nicht mehr erklären. Hinzu kommt, daß durch eine hierdurch bestimmte Politik Spannungsverhältnisse zum Grundgesetz, zum Rechts- und Sozialstaat entstehen, die man dann noch unglücklicherweise durch entsprechende Grundgesetzänderungen heilen will) die aber letztendlich die Lage, in der sich Deutschland noch nach fast 50 Jahren seit Ende des II. Weltkrieges dank der negativen Rahmenbedingungen noch immer befindet, eher verschlimmern als verbessern kann!



deutscher michel wacH AUF!

Der mündige Bürger bemerkt diese Entwicklung auch an der ständigen Aushöhlung der Grundrechte und an grotesken Gerichtsurteilen, an Einschränkungen und Verbotsmaßnahmen gegenüber Freiheitsrechten, die selbstverständliche Grundlagen unserer Demokratie sind. Man darf sich nicht wundern, wenn der mündige Bürger zunehmend den Eindruck gewinnt, daß die Politik der Bonner Politischen Klasse, einmal volkstümlich ausgedrückt, "das Ende der Fahnenstange erreicht hat!" Vielleicht erklärt sich daraus die Hast, Nervosität und Unduldsamkeit Bonner Politik im Streben nach dem Phantom "Europa^, der "Europäischen Union") verbunden mit der Eile im Zusammenhang mit dem Maastricht-Vertrag im Sinne einer "Flucht nach vorn", Volk und Vaterland, Staat und DM, Leistung und Zukunft Deutschlands möglichst schnell in eine "Europäische Union" einzubringen, deren tatsächliche Gestalt noch nicht einmal in Umrissen erkennbar ist, um dann sagen zu können, "nach mir die Sintflut" oder, wie laut Duden, die volksmäßige Umdeutung viel treffender statthaft ist; "nach mir die Sündflut!" Der mündige Bürger beginnt zu ahnen, daß Deutschland bei einer solchen Politik und ohne Friedensvertrag schweren Zeiten entgegengeht! Das wurde schon mit dem labilen Ausgang der Bundestagswahl und mit dem völligen Versagen der konservativen Kräfte deutlich! Jedenfalls ist mit dieser politischen Klasse im Hinblick auf Zukunft in Freiheit kein Staat mehr zu machen!

kommt wende FÜR deutschland aUS USA?

Vielleicht bietet der jüngste Wahlausgang in den USA noch eine Zukunftschance für Deutschland, denn dort sind nach 40 Jahren die Demokraten im Kongreß zum erstenmal in der Minderheit, haben die Republikaner im Kongreß, im Senat und in den Gliedstaaten eine Mehrheit, die nach allen Erkenntnissen und Ankündigungen eine revolutionäre Politik in Gang setzen und Amerika wieder konservativ normalisieren wollen. Zu ihren wichtigsten Programmpunkten zählen: weniger Staat, weniger Bürokratie, weniger Steuern und auch weniger Wohlfahrt. Was in den USA in den letzten 40 Jahren vorging, hat sich in Deutschland wenige Jahre später ebenfalls abgespielt. Wenn die konservative Politik in den USA durchschlägt und mit entsprechender Verzögerung auch hier "anlandet", dann werden wir auch in Deutschland andere Parteien, andere Politiker und andere Verhältnisse bekommen! In den "Kieler Nachrichten" vom 15. November 1994, Seite 3, ist unter der Überschrift "In den USA ist eine Revolution im Gange" recht eindrucksvoll berichtet worden! Ebenso in "FOCUS", Nr. 46, 14.11.94, S. 346-347: "Tritt in den Hintern".

was HAT kohl FALSCH GEMACHT?!

Henry Kissinger, der uns in seinen Kolumnen in "Welt am Sonntag" stets sagt, was "Sache" ist und was wir Deutschen "zu tun und zu lassen" haben, sprach in seiner Kolumne vom 23. Oktober 1994, also nach der Bundestagswahl, von "Aussichten, die ihn melancholisch stimmen", und drückte seine Sorge in der Überschrift mit dem Titel aus "Amerika muß die Zeit nutzen, die Kanzler Kohl noch verbleibt“ denn, so sein Abschlußsatz, "was immer geschieht: Amerika und Europa werden nicht so bald wieder einen ebenso verläßlichen und mutigen Partner wie Bundeskanzler Kohl finden!" Wenn man bei dem heutigen Stand deutscher Politik, die uns immer noch "verankert", "integriert", kontrolliert und ohne Friedensvertrag sein läßt, ein solches Lob von einem Repräsentanten einer Sieger- und Besatzungsmacht erhält, sollte man sich wirklich fragen, was man wohl falsch gemacht hat!


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