[quote="Admin"]Wenn wir über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Verfassung reden, und dies kann ja nur die Weimarer Verfassung von 1919 sein, da die BRD gar keine Verfassung hat, dann müssen wir uns zwangsläufig über das Völkerrecht unterhalten.
Dies aufgrund der Möglichkeit, daß die 1949 gegründete BRD ja eventuell der "Nachfolge-Staat" des Deutschen Reiches sein könnte, da das Reich 1945 untergegangen und aufgelöst wurde.
Das Völkerrecht lehnt nunmehr Gebietsabtrennungen und Fremdherrschaften ab, was bedeutet, daß man zwischen 1945 und 1949 (z.B.) eine Volksbefragung/Volksabstimmung hätte dürchführen müssen, mit deren Hilfe man die Meinung der Deutschen über Ihre Vorstellungen für die Zukunft hätte einholen müssen.
Dies geschah nicht!
Völkerrechtlich besteht also das Deutsche Reich fort und die BRD kann nur ein Provisorium bzw. ein Verwaltungsorgan sein (solange das Deutsche Reich nicht handlungsfähig ist).
Hieraus folgt, daß die Weimarer Verfassung in Ihrer letzten gültigen Ausgabe weiterhin Gültigkeit hat und sämtliche BRD - Gesetze und Vorschriften nur vorläufig und vorübergehend Wirkung haben können.
Aus der Entstehungsgeschichte des BRD Grundgesetzes und der BRD geht eindeutig hervor, daß die BRD ein provisorisches Verwaltungsinstrument der Alliierten / Sieger ist.
Deutschland ist somit fremd-bestimmt!Die moralische Gültigkeit (aufgrund von Machtmangel und der handlungsunfähigkeit einer Reichsregierung) hat also
ohne wenn und aber die Weimarer Verfassung! International gelten jedoch die Gesetze der BRD, obwohl diese nach Völkerrecht unwirksam sind, fremdbestimmt, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstoßen usw.
Das Völkerrecht ist somit, das müssen wir erkennen, ein Recht für die Anderen / Alliierten und nicht für uns Deutsche - leider! Hier wird mit zweierlei Maß gemessen!
s. heirzu u.a. auch: Völkerrechtslage BRD
http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/volkerrechtslage-der-brd-t308.htmund
Völkerrecht in der Kurzfassung
http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/volkerrecht-in-der-kurzfassung-t9.htmsowie eventuell die Rechtslage der BRD
http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/rechtslage-der-brd-von-profbracht-t11.htm[/quote]
Nun gibt es ja die Aufasung das die Verfasung von 1871 nach den Völkerecht
noch Gültieg ist,da nach den ersten WK das DR gezwungen wurde eine neue
Verfasung durch Diktat der Siegermächte zu Verfasen also das die WV wie das
GG der BRD ein Besatzungs brudugt ist wen das zuträfe were die Verfasung
von 1871 noch gültieg,was ja auch kein problem were da man sie an die
Heutige zeit noch anpassen muß wie auch die WV;was ihr ja schon gemacht habt
mit der überarbeitung der Verfasung des FSP die sich ja auf die WV beziet.
ich habe keine Probleme mit der Verfasung von 1919 es geht nur um den
Völkerechtlichen Status,was ja auch einflus auf die Reisbewegung in Deutschland
hat,wir wollen doch die Spaltung überwienden da wen jeder sein eigenes süpchen
kocht das nur den Feiden des DR in die hände spielt.ich hofe du verstehst mich richtig.
grüße hanss
