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BeitragThema: Verfassung   Di März 10, 2009 9:30 pm

Zitat:

Warum die Bundesrepublik Deutschland nicht Deutschland ist



Wenn die Bezeichnung Deutschland verwendet wird, muß erst einmal klar gestellt werden, wann diese Bezeichnung verwendet wurde und durch welche Verfassung Deutschland festgelegt wurde. Aus dieser Sichtweise gelangt man unweigerlich auf das Deutschland aus dem Jahr 1871 das als ewiger Bund den Namen "Deutsches Reich" erhielt.
Unter Beachtung des Versailler Diktats und dessen Rechtsverbindlichkeit ist festzustellen, daß jegliche Nachfolgeorganisation auf dem Gebiet von Deutschland bzw. dem Deutschen Reich nicht nur eine Fremdverwaltung darstellte, sondern immer nur ein Ausdruck von unterschiedlichen Besatzungskonstrukten auf Deutschen Hoheitsgebiet war. Völkerrechtlich sind alle Regierungen seit 1919 nicht anzuerkennen und jegliche Aktion so auch den 2+4 Vertrag sind reine Aktionen zur Ausbeutung, Vernichtung und Verdummbeutelung des Deutschen Staatsvolkes.
Die Weimarer Verfassung ist nicht nur wegen dem fehlenden Geltungsbereich nichtig, ebenso auch wegen der fehlenden klaren Aussage für welches Volk diese Verfassung gelten soll. Die Krönung ist aber auch die Anerkennung des Versailler Diktats durch diese Verfassung und somit stellt dies der wahrhaftige Dolchstoß gegen Deutschland und dem Deutschen Volk dar.
Diese Verfassung hat sich nicht das Deutsche Volk gegeben sondern die "Rumpf"-Nationalversammlung die sich wiederum mit dieser Verfassung auflöste.

Leider werden diese entscheidenden Tatsachen von fast allen Gruppierungen verschwiegen, da sonst deren Glaubwürdigkeit verloren geht. Leider wollen zu viele an die Macht, auch zum Preis einer weiteren Lügenfortsetzung.
Bitte beachten Sie auch daß die Organisation Bundesrepublik Deutschland nicht identisch ist mit dem Vereinten Deutschland und wiederum beide nichts mit Deutschland als Ganzes zu tun haben. Deutschland als Ganzes ist allerdings auch nicht das Deutsche Reich bzw. Deutschland wie es verfassungsrechtlich und völkerrechtlich in seinen äußeren und inneren Grenzen festgelegt ist.
Dieses alles erfahren Sie auch in den Vorträgen von mir. Die Termine finden Sie unter:

Wenn wir vom Friedensvertrag reden, müssen wir auch wissen wer wir wirklich sind. Wir müssen uns im klaren werden, daß wir gemäß dem immer noch geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG), Staatsbürger des Deutschen Reichs aus dem Jahre 1913 sind und nicht irgendwelchen Trittbrettorganisationen unter Fremdverwaltung.

Es gibt nur ein Deutsches Reich das in der Feindstaatenklausel der UN gemeint ist, kein zweites und kein drittes, somit wird es auch kein viertes geben.

Es kann nur mit dem wahren Deutschen Reich ein völkerrechtlich korrekter und abschließender Friedensvertrag geschlossen werden und nicht mit einem Rumpfstaat von Lügnern und Betrügern, den der Krieg war eindeutig immer gegen das Deutsche Volk gerichtet und mit der Anerkennung des Versailler Diktats ist auch der Erste Weltkrieg nicht beendet, denn Teile vom Bundesstaat Preußen sind seit dieser Zeit fremdverwaltet und nicht annektiert. Somit ist der Kriegszustand nie aufgehoben wurden und immer noch bestand unserer Heimat.

Der Weltfrieden geht nur über das Deutsche Reich, alles andere ist eine nicht haltbare Lüge und reine Täuschung.Die Bundesrepublik kann niemals auf friedlicher Basis Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs werden, da sie mit dem Beitritt zur UN sich selbst zum Feind der Deutschen erhoben hat, obwohl das Deutsche Reich gegen die BRD nie einen Krieg geführt hat
Zum Wohle des Deutschen Volkes und des "ewigen Bundes", Erhard Lorenz am 18.01.2009




Ich würde gerne mal eine Bewetung zum Tema WV gültikeit
von euch bekommen,welche Verfasung nun gültiek ist,da die
meinungen ja nicht einheitlich sind.
grüße hanss Cool
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BeitragThema: Deutsche Verfassung   Mi März 11, 2009 8:55 am

Wenn wir über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Verfassung reden, und dies kann ja nur die Weimarer Verfassung von 1919 sein, da die BRD gar keine Verfassung hat, dann müssen wir uns zwangsläufig über das Völkerrecht unterhalten.

Dies aufgrund der Möglichkeit, daß die 1949 gegründete BRD ja eventuell der "Nachfolge-Staat" des Deutschen Reiches sein könnte, da das Reich 1945 untergegangen und aufgelöst wurde.

Das Völkerrecht lehnt nunmehr Gebietsabtrennungen und Fremdherrschaften ab, was bedeutet, daß man zwischen 1945 und 1949 (z.B.) eine Volksbefragung/Volksabstimmung hätte dürchführen müssen, mit deren Hilfe man die Meinung der Deutschen über Ihre Vorstellungen für die Zukunft hätte einholen müssen.

Dies geschah nicht!

Völkerrechtlich besteht also das Deutsche Reich fort und die BRD kann nur ein Provisorium bzw. ein Verwaltungsorgan sein (solange das Deutsche Reich nicht handlungsfähig ist).

Hieraus folgt, daß die Weimarer Verfassung in Ihrer letzten gültigen Ausgabe weiterhin Gültigkeit hat und sämtliche BRD - Gesetze und Vorschriften nur vorläufig und vorübergehend Wirkung haben können.

Aus der Entstehungsgeschichte des BRD Grundgesetzes und der BRD geht eindeutig hervor, daß die BRD ein provisorisches Verwaltungsinstrument der Alliierten / Sieger ist.
Deutschland ist somit fremd-bestimmt!
Die moralische Gültigkeit (aufgrund von Machtmangel und der handlungsunfähigkeit einer Reichsregierung) hat also ohne wenn und aber die Weimarer Verfassung!
International gelten jedoch die Gesetze der BRD, obwohl diese nach Völkerrecht unwirksam sind, fremdbestimmt, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstoßen usw.
Das Völkerrecht ist somit, das müssen wir erkennen, ein Recht für die Anderen / Alliierten und nicht für uns Deutsche - leider! Hier wird mit zweierlei Maß gemessen!

s. heirzu u.a. auch: Völkerrechtslage BRD http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/volkerrechtslage-der-brd-t308.htm
und
Völkerrecht in der Kurzfassung http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/volkerrecht-in-der-kurzfassung-t9.htm
sowie eventuell die Rechtslage der BRD
http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/rechtslage-der-brd-von-profbracht-t11.htm

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BeitragThema: Verfasung   Mi März 11, 2009 1:46 pm

[quote="Admin"]Wenn wir über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Verfassung reden, und dies kann ja nur die Weimarer Verfassung von 1919 sein, da die BRD gar keine Verfassung hat, dann müssen wir uns zwangsläufig über das Völkerrecht unterhalten.

Dies aufgrund der Möglichkeit, daß die 1949 gegründete BRD ja eventuell der "Nachfolge-Staat" des Deutschen Reiches sein könnte, da das Reich 1945 untergegangen und aufgelöst wurde.

Das Völkerrecht lehnt nunmehr Gebietsabtrennungen und Fremdherrschaften ab, was bedeutet, daß man zwischen 1945 und 1949 (z.B.) eine Volksbefragung/Volksabstimmung hätte dürchführen müssen, mit deren Hilfe man die Meinung der Deutschen über Ihre Vorstellungen für die Zukunft hätte einholen müssen.

Dies geschah nicht!

Völkerrechtlich besteht also das Deutsche Reich fort und die BRD kann nur ein Provisorium bzw. ein Verwaltungsorgan sein (solange das Deutsche Reich nicht handlungsfähig ist).

Hieraus folgt, daß die Weimarer Verfassung in Ihrer letzten gültigen Ausgabe weiterhin Gültigkeit hat und sämtliche BRD - Gesetze und Vorschriften nur vorläufig und vorübergehend Wirkung haben können.

Aus der Entstehungsgeschichte des BRD Grundgesetzes und der BRD geht eindeutig hervor, daß die BRD ein provisorisches Verwaltungsinstrument der Alliierten / Sieger ist.
Deutschland ist somit fremd-bestimmt!
Die moralische Gültigkeit (aufgrund von Machtmangel und der handlungsunfähigkeit einer Reichsregierung) hat also ohne wenn und aber die Weimarer Verfassung!
International gelten jedoch die Gesetze der BRD, obwohl diese nach Völkerrecht unwirksam sind, fremdbestimmt, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstoßen usw.
Das Völkerrecht ist somit, das müssen wir erkennen, ein Recht für die Anderen / Alliierten und nicht für uns Deutsche - leider! Hier wird mit zweierlei Maß gemessen!

s. heirzu u.a. auch: Völkerrechtslage BRD http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/volkerrechtslage-der-brd-t308.htm
und
Völkerrecht in der Kurzfassung http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/volkerrecht-in-der-kurzfassung-t9.htm
sowie eventuell die Rechtslage der BRD
http://preussen.forum8.biz/gesetze-rechtslage-und-juristisches-f10/rechtslage-der-brd-von-profbracht-t11.htm[/quote]

Nun gibt es ja die Aufasung das die Verfasung von 1871 nach den Völkerecht
noch Gültieg ist,da nach den ersten WK das DR gezwungen wurde eine neue
Verfasung durch Diktat der Siegermächte zu Verfasen also das die WV wie das
GG der BRD ein Besatzungs brudugt ist wen das zuträfe were die Verfasung
von 1871 noch gültieg,was ja auch kein problem were da man sie an die
Heutige zeit noch anpassen muß wie auch die WV;was ihr ja schon gemacht habt
mit der überarbeitung der Verfasung des FSP die sich ja auf die WV beziet.
ich habe keine Probleme mit der Verfasung von 1919 es geht nur um den
Völkerechtlichen Status,was ja auch einflus auf die Reisbewegung in Deutschland
hat,wir wollen doch die Spaltung überwienden da wen jeder sein eigenes süpchen
kocht das nur den Feiden des DR in die hände spielt.ich hofe du verstehst mich richtig.
grüße hanss Cool
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BeitragThema: Weimarer Verfassung von 1919   Mi März 11, 2009 2:39 pm

Bei Wikipedia steht das an sich recht gut erklärt:
siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung

Im großen und ganzen haben sich bereits alle "Reichstreuen" auf die Weimarer Verfassung von 1919 geeinigt.
Die Verfassung wurde zwar nach dem Unglück von 1918 notwendig, das Deutsche Volk hat sie sich jedoch selbst gegeben und wurde uns n i c h t von den Siegern aufgedrückt!
Anders als 1945/49. Das BRD Grundgesetz, wie immer man es im einzelnen bewerten mag, ist ein Fremdgesetz, über welches kein deutsches Parlament, Abgeordnetenhaus oder gar das gesamte Deutsche Volk befragt wurde.

Die Verfassung von 1919 wurde auch nicht nur vom Deutschen Volk sich selbst gegeben, sondern auch vom Ausland akzeptiert und in der Folgezeit anerkannt!

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BeitragThema: Juppie... ich hab sie   So Nov 15, 2009 9:13 pm

hab gerade das ABC der preussischen Verfassung gekauft.Das Schulbuch für höhere Lehranstalten.
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BeitragThema: digitalisieren   Mo Nov 16, 2009 8:42 am

Kannst Du das irgendwie digitalisieren?

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