Schon wieder erreichte mich eine annonyme Strompost.
Aus dem enthaltenen text hier ein Auszug:
Zitat des annonymen Verfassers:
[...]
Da gab es am 12.9.1990 einen „Vertrag über die abschließende Regelung
in Bezug auf Deutschland. Was da in den Massenmedien und auf der
Webseite der BRD geschrieben wird, ist schon haarsträubend. Der Artikel
7 – er betraf die Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte, worauf die BRD
massenmedienmäßig verbreiten ließ, daß die BRD nun „souverän“ sein – in
Satz 2 besagt folgendes:
„Das vereinigte Deutschland hat dem gemäß voll Souveränität über seine innere und äußeren Angelegenheiten.“
Eine echte, gedruckte Lüge!
Warum? Weil im Vertrag zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen
in bezug auf Berlin vom 25.9.1990“ diese Souveränität in vollem Umfang
des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und das Besatzungsrecht
umfassend wieder hergestellt wurde. Denn dort gibt es den Artikel 2 des
Vertrages:
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische,
gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden IN UND
IN BEZUG auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder
festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit
anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“
Was sind denn ALLIERTE BEHÖRDEN?
Das sind praktisch alle Besatzungsmächte und deren handelnden Organe
bis zur Putzfrau. Geregelt wird dies im Artikel 1 dieses obengenannten
Vertrages:
(2) Der Ausdruck „alliierte Behörden“, wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst
a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen
Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der
drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie
Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt
oder – im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten
vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen)
– mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände
anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient
haben;
b) die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des
des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin
sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse
ausgeübt haben.
Der Ausdruck „alliierte Streitkräfte“, wie er in diesem Übereinkommen
verwendet wird, umfasst
a) die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Behörden, soweit sie IN oder in Bezug auf Berlin tätig waren;
b) Angehörige der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;
c) Nicht-deutsche Staatsangehörige, die in militärischer oder ziviler
Eigenschaft bei den alliierten Behörden Dienst getan haben;
d) Familienangehörige der unter den Buchstaben b und c aufgeführten
Personen und nichtdeutsche Staatsangehörige, die im Dienst dieser
Personen standen.
(3) Die amtlichen Text der in diesem Übereinkommen erwähnten
Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses
maßgebend waren.
(4) Soweit in diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwerden der Rechte
und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies
als Bezugsnahme auf die Suspendierung der Recht und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte oder, wenn keine Suspendierung
erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung
in Bezug auf Deutschland zu verstehen.
Um es ganz deutlich zu formulieren: Nach diesem Artikel 4 sind alle
Urteile und Entscheidungen von alliierten Behörden in oder in Bezug auf
Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtkräftig und
rechtswirksam.
Auf diese Art und Weise wurde am 25.9.1990 das umfassende Besatzungsrecht in der BRD wieder etabliert!!!
Und was haben die Alliierten am 10. April 1949 hinsichtlich ihres
Besatzungsstatut in bezug auf künftige BRD-Regierungen festgesetzt –
denn das gilt heute?
„Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der
ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfas-sungen,
Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle
Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage
nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es
sei denn, daß diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.“
Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:
„Mit der Errichtung der BRD werden die alliierten Militärregierung
als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten
Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von
einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem
Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden
zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden....“
Um es auch hier deutlich hervorzuheben: Das sind völkerrechtswidrige
Vertragsgestaltungen großem Umfanges. D.h., daß die BRD gar nicht die
Rechtssicherheit, d.h. die volle Souveränität hatte, um Verträge
auszuarbeiten, in denen die DDR „beitreten“ hätte können. Die BRD und
ihre Regierung ist ein Befehlsempfänger der Vier Mächte – und so ist es
auch nach dem 25.9.1990 geblieben.
Oder anders formuliert: Mit Verordnung vom 28.9.1990 hat die
BRD-Regierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom
25.9.1990 vorläufig in Kraft gesetzt und eigenmächtig über das
Grundgesetz verfügt.
Und jetzt kommt der Kuriose:
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf
Seite 1273 veröffentlich, BEVOR überhaupt das Übereinkommen vom
25.9.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Die BRD-Regierung hat also bewußt die BRD-Bürger getäuscht!
Doch wenn man es genau nimmt, dann haben die BRD-Regierung und die
Besatzungsmächte mittels Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am
17.7.1990 ausgehebelt bzw. verändert und den Artikel 23 einfach
beseitig.
Doch was tun die BRD-Organe? Sie behaupten steif und fest, das das GG
in Kraft ist und die BRD existiere. Doch da gibt es noch den Artikel
139 GG, den man kennen sollte:
„Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom „Nationalsozialismus und
Militarismus (schöne Projektion der Alliierten – Samtstein) erlassenen
Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes
nicht berührt.“
Das bedeutet praktisch, daß alle Rechtsvorschriften und das
Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin
fortbestehen!
In einem Schreiben des Bundespräsidenten an Herrn Putz vom 4. Januar 2006, behauptete Horst Köhler:
„So genanntes alliiertes Recht gilt nicht mehr.“
Dieser Mann ist entweder geisteskrank oder leidet unter extremer
Wahrnehmung. Vielleicht brauchen die Alliierten ja gerade so einen
Mann. Wer die Geschichte der Bundespräsidenten der BRD kennt, wird
zumindest erkennen – vorausgesetzt er hat einen therapeutischen Beruf
in den psychiatrischen Kliniken ausgeübt -, daß das Gros der Irren
nicht in geschlossenen Anstalten sitzen. Irre in geschlossenen
Anstalten begehen keine Völkermorde, keine Vertreibungen und auch keine
Völkerrechtsverletzungen.
Man hat Horst Köhler schon berichtigt, mehrfach. Doch er ist ignorant.
Er will nicht akzeptieren, daß das Deutsche Reich immer noch besteht,
wenn auch nicht handlungsfähig, und somit auch Bürger des Deutschen
Reiches bestehen. Er glaubt völlig verchristet an die
Staatsangehörigkeit „deutsch“, die auf jedem grünen alliierten
Personalausweis steht, er glaubt also an eine Scheineinbürgerung, die
man „deutsch“ nennt.
Und so steht auf den Webseiten der BRD, daß es eine BRD gäbe, daß das
GG existiere, daß die BRD eine völkerrechtliche Grundlage hätte. So
wird behauptet, daß das GG die Verfassung sei.
Um all die völkerrechtlichen Verbrechen, die die alliierte Behörde samt
ihrer Versallen, der BRD-Regierung und deren Beamten, auch ständig
künstlich am Leben zu erhalten, werden diese Diener der Macht auch sehr
gut bezahlt, zu gut bezahlt. Aber das wissen wir ja schon. Mit Geld
können charakterlose Menschen immer geködert werden.
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"Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"