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 Briefe u. öffentliche Erklärungen

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BeitragThema: Briefe u. öffentliche Erklärungen   Sa Dez 13, 2008 11:38 am

Hier setzen wir von Zeit zu Zeit

Briefe der Landesregierung,
öffentliche Informationsschreiben sowie
Bekanntmachungen und Anzeigen der Regierung


rein.

In aller Regel wird es sich hierbei um Vorlagen handeln.
Somit können hier noch Fehler in Anschrift, Schreibweise und Satzsetzung vorhanden sein!

Die Originale sind mittels Nennung der "Ausgangsnummer", für Landtags- und Regierungsmitglieder, beim Staatsratsvorsitzenden in Kopie anzufordern!

Weitere Informationen erteilt auf Anfrage die Landesinnenverwaltung!

Rechtshinweis für die B.R.D.Justiz:
Es handelt sich hierbei um interne, private, persönliche Briefe zur ausschließlichen Kenntnisnahme durch den Empfänger! Alle Schreiben sind nicht zur Veröffentlichung, sondern ausschließlich zur Bekanntgabe innerhalb der Staatsbürgerschaft des Freistaates Preußen gedacht und hier veröffentlicht. Als Verantwortlich gilt der Unterzeichner!

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BeitragThema: Brief an die Russische Föderation   Sa Dez 13, 2008 11:40 am


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BeitragThema: Brief an die Botschaft der U.S.A.   Sa Dez 13, 2008 11:44 am


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BeitragThema: Brief des Arbeitskreises   So Jan 04, 2009 11:42 am


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BeitragThema: Deutsche Reich besteht fort   So März 29, 2009 9:26 am


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BeitragThema: Archiv / an die USA   Do Apr 23, 2009 5:09 pm

An die

Botschaft der Vereinigten Staaten von
Amerika




z. Hd. s.E., Herrn Botschafter

William Robert T i m k e n jr.

Pariser Platz. 2



D – 14193
BERLIN




[b]VERWAHRUNG
GEGEN RAKETENABSCHUSSANLAGEN IM POLNISCHEN VERWALTUNGSBEREICH DES DEUTSCHEN
REICHES
[/b]





Excellenz,



namens des am 20. Juni 1995 zu Berlin neu- und
wiederbelebten Freistaates Preußen im einstweiligen Exil, der nach seiner
Verfassung das Deutsche Reich so lange rechtskräftig vertritt, bis dessen
Handlungsfähigkeit wiederhergestellt ist, verwahre ich mich nachdrücklich gegen
die Errichtung us-amerikanischer Raketenabschußanlagen
auf Reichsgebiet bei Stolp in Pommern, welches
gegenwärtig völkerrechtswidrig unter polnischer Verwaltung
steht.




Diese Verwahrung mit der Aufforderung, das Vorhaben
umgehend abzubrechen, erfolgt aus Sorge um den Weltfrieden und aus dem Wunsch um
Wiederherstellung völkerrechtlicher Verhältnisse.




Nach herrschendem Völkerrecht, dem auch die ständige
Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland Rechnung
trägt, besteht das Deutsche Reich fort, ist rechtsfähig und derzeit nur mangels
der erforderlichen, ihm widerrechtlich vorenthaltenen Verfassungsorgane nicht
handlungsfähig.




In Geschäftsführung ohne Auftrag macht sich der
Freistaat Preußen die Resolution 56/83, Artikel 9 der Vereinten Nationen vom 12.
Dezember 2001 zu eigen:


[i] „Das Verhalten einer Person oder
Personengruppe ist als Handlung eines Staates
im
[/i]

[i] Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn
die Person oder Personengruppe im Falle der
[/i]

[i] Abwesenheit oder des Ausfalls der
staatlichen Stellen faktisch hoheitliche
Befugnisse
[/i]

[i] ausübt und die Umstände die Ausübung
dieser Befugnisse erfordern“.
[/i]



Hierdurch erklärt der Freistaat Preußen seine
völkerrechtliche Verantwortung für das Deutsche Reich als Ganzes wie
gegenständlich für die gegenwärtig (widerrechtlich) unter polnischer Verwaltung
stehenden Reichsgebiete im Besonderen.


Hieraus ergibt sich für den Freistaat Preußen das Recht
für seine o. g. Forderung.




Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen
Hochachtung!




Dr.med.Rigolf Hennig








(Unterschrift mit Siegel)

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BeitragThema: Gratulationsschreiben Iran   So Aug 09, 2009 1:42 pm

07. August 2009-08-07



Herrn Staatspräsidenten

Mahmud A h m a d i n e s c h a d

Über die Botschaft

Der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 67

14195 BERLIN





Exzellenz,



namens des Freistaates Preußen wie auch im eigenen Namen
darf ich Ihnen zu Ihrer Wiederwahl und Vereidigung als Staatspräsident der
Islamischen Republik Iran Glück und Erfolg wünschen.




Dies um so mehr, als zionistische und globalistische
Kreise in heimtückischer Weise versucht haben, sich in die inneren
Angelegenheiten Ihres Landes einzumischen.


Deren Vorgehen erinnert an die versuchten und teilweise
erfolgreichen „Orangen Revolutionen“ in der Ukraine, in Weißrußland und in
Georgien.


Wir wissen die Wahrheit, die Freiheit und das Recht der
Völker bei Ihnen in guten Händen.


Sie verteidigen mit Ihrem großen Mut auch die Rechte
anderer, bedrängter Völker wie die des immer noch fremdverwalteten Freistaates
Preußen als Teil des Deutschen Reiches.


Der Freistaat Preußen hat sich am 15. Jul 1995 nach den
Regeln des Völkerrechtes als Exilstaat neu- und wiederbelebt, um in
Zusammenwirken mit Rußland dem Volkerrecht in Mitteleuropa wieder Geltung zu
verschaffen und das nie untergegangene -Deutsche Reich so lange völkerrechtlich
zu vertreten, bis dieses selbst seine volle Handlungsfähigkeit
zurückerhält.


Unser Ziel ist eine enge Zusammenarbeit und Freundschaft
Preußens und des wieder handlungsfähig zu machenden Deutschen Reiches mit der
Islamischen Republik Iran.




Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen
Hochachtung


Dr. Rigolf H e n n i g

[Unterschrift und Dienstsiegel]

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BeitragThema: Rechtsverwahrung 2011   Mi Jul 13, 2011 10:16 pm

Rechtsverwahrung des Freistaates Preußen - 2011

Empfänger: die Mitgliedsstaaten der UNO


Freistaat Preußen







R E C H T S V E R W A H R U N G



Des Landtages des Freistaates Preußen – zugleich Vertretung des Deutschen Reiches – vom 10. Juli 2011

- im Wissen, daß das Recht seinem Wesen nach unteilbar und unabdingbar ist

- im Wissen, daß im zwingenden Völkerrecht (jus cogens) das Recht der Völker auf Selbstbestimmung anerkannt – und festgelegt worden ist

- im Wissen, daß den vertriebenen Deutschen dieses Recht zusteht und zwingend zu erfüllen ist –

fordert der Freistaat Preußen namens des Deutschen Reiches:



- Der Freistaat Preußen handelt hierbei rechtmäßig und seine Forderungen sind rechtens, da er sich auf der Grundlage des Völkerrechtes – hier insbesondere der Beschlußfassung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Januar 2008 (A/RES/56/83 – Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen - ) als souveränes Reichsland auf Zeit und als solches als Vertreter des Deutschen Reiches verfaßt hat - .



I.

- Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches in seinen völkerrechtlichen Grenzen, insbesondere unter Einschluß von Ost- und Westpreußen, Posen, Pommern, Schlesien und dem Sudetenland ohne Frist.





Auf dieser völkerrechtlichen Grundlage erklärt der Freistaat Preußen namens des Deutschen Reiches alle einschlägigen, von der „Bundesrepublik Deutschland“ und der „Deutsche Demokratische Republik“ geschlossenen Verträge mit Besetzerstaaten, namentlich solche mit der Russischen Föderation, Polen und Tschechien, für null und nichtig von Anfang an (ex tunc), da diese gegen geltendes Völkerrecht – u- a. die „Haager Landkriegsordnung“ vom 18. 10. 1907 sowie die „Genfer Konvention des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes“ vom 12. 08. 1949 – verstoßen, da die Bundesrepublik Deutschland auch nach dem Zusammenschluß mit der Deutschen Demokratischen Republik durch den „2 + 4-Vertrag“ vom 12. 09. 1990 als Organ der Fremdherrschaft (Prof. Carlo S c h m i d im Parlamentarischen Rat am 08. 09. 1948) zu keinem Zeitpunkt selbstherrschaftlich handlungsfähig war.

Nur hilfsweise sei ergänzt, daß die BRD auch nach ihrer Selbstbindung (BRD-Rechtsprechung) zu keinem Zeitpunkt das Verfügungsrecht über die deutschen Ostgebiete besaß, da diese Gebiete niemals zu ihrem Herrschaftsbereich gehört hatten.



Auf gleicher völkerrechtlicher Grundlage fordert der Freistaat Preußen namens des Deutschen Reiches den unverzüglichen Verzicht raumfremder Mächte auf rechtswidrig angemaßte Hoheitsrechte auf dem Gebiet des Deutschen Reiches und deren sofortigen Abzug, namentlich der unter dem Vorwand des – rechtsunwirksamen – NATO-Vertrages auf Reichsgebiet verbliebenen „westlichen“ Besatzungsmächte sowie die der Russischen Föderation, Polens, der Tschechischen Republik und Litauens.

.

II.

- die Bestrafung der Täter nach internationalem Recht



III.

- die Wiedergutmachung des Gesamtschadens an ideellen, persönlichen und materiellen Schäden.



Bis zur Wiederherstellung der selbstherrschaftlichen Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches tritt der Freistaat Preußen in dessen Rechte ein. Abschließend weist der Freistaat Preußen auf alle Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung seiner völkerrechtlichen Forderungen hin.



Ronnenberg, den 10. Juli 2011







Dr. Rigolf H e n n i g

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