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 Freistaat Preußen - Begriffsbestimmung

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BeitragThema: Freistaat Preußen - Begriffsbestimmung   Sa Sep 01, 2007 5:07 pm

Der Freistaat Preußen
Begriffsbestimmung





Begriffsbestimmung:

Preußen ist ein hoheitlich handlungsfähiges Reichsland.


Rechtsgrundlage:

Nach herrschendem Völkerrecht ist jedes Volk berechtigt, sich in eigener Hoheit selbst zu verwalten.
Dies gilt grundsätzlich auch für Volksgruppen im Falle, daß das Volk als Ganzes gehindert ist, seine Hoheit auszuüben oder unter fremder Gewalt auf die umfassende gebietsmäßige Verwaltung verzichtet.

Diese Voraussetzungen treffen für den Freistaat Preußen zu :
Die „Bundesrepublik Deutschland“ als angemaßter „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches ist eine nicht vom Volke beauftragte Kunstschöpfung der ehemalige Feindmächte der Zweiten Weltkrieges, nicht hoheitlich handlungsfähig und hat ohne Berechtigung formell die deutschen Ostgebiete zum Ausland erklärt.

Nach Prof. Carlo S c h m i d t, dem Mitschöpfer des „Grundgesetzes“ ist die BRD „die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, kurz, eine Fremdherrschaft (in einer Rede vor dem parlamentarischen Rat 1948).

Die in den Ostgebieten verbliebenen und aus diesen vertriebenen Reichsdeutschen, deren Nachkommen und die Reichsdeutschen insgesamt sind daher berechtigt und verpflichtet, solange in eigener Hoheit zu handeln, bis die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wiederhergestellt ist.

Die verfaßte Gestalt (Organisationsform) dieser hoheitlichen Selbstverwaltung ist der Freistaat Preußen.
Dieser verfügt über die erforderlichen Verfassungsorgane und ist dadurch hoheitlich handlungsfähig.
Er handelt einstweilen mangels gebietsmäßiger Verankerung als Exilstaat.

Der Freistaat Preußen vertritt als handlungsfähiges Reichsland das Deutsche Reich solange rechtskräftig, als dieses noch gehindert ist, seine eigene Hoheit auszuüben.
Ab der Wiederherstellung der Hoheit des Deutschen Reiches geht die Hoheit des Freistaates Preußen auf das Deutsche Reich über und der Freistaat wird wieder Glied des Reiches als Reichsland „Preußen“.


Verlauf :

Der Freistaat Preußen hat sich als selbstherrlich (souverän) handlungsfähiger Gegenstand des Völkerrechts (Völkerrechtssubjekt) am 17. Jini 1995 zu Berlin aus Vertriebenen – vornehmlich Ost- und Westpreußen - , sonstigen Reichsdeutschen und Volksdeutschen (Rußlanddeutschen) neu- und wiederbelebt.

Neubelebt, da die eigene Hoheit wiederherzustellen war, nachdem der Freistaat Preußen bis zu diesem Zeitpunkt staatsrechtlich ein Reichsland ohne eigene Hoheit war.

Wiederbelebt, nachdem die vereinigten Siegermächte entgegen dem Völkerrecht, vornehmlich entgegen der „Haager Landkriegsordnung“ rechts-unwirksam versucht hatten, Preußen im Wege eines „Kontrollratsgesetzes“ als Staat abzuschaffen.
Hier war nur die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.

Vorläufer und Mitgestalter der Neu- und Wiederbelebung des Freistaates Preußen war u.a. die „Notverwaltung des Deutschen Ostens im Deutschen Reich“, gleichfalls ein schon 1968 verfasster Exilstaat, der inzwischen im Freistaat Preußen aufgegangen ist.


Ziel und Zweck:

Nahziel ist die gebietsmäßige Verankerung des Freistaates Preußen in Nordostpreußen als .
Dort übt derzeit die Russische Föderation noch die Verwaltung als Folge des Zweiten Weltkrieges aus.
Mit dem Zerfall der Sowjetunion ist Bewegung in die Gliederung von Mittel- und Osteuropa gekommen.
Der Vorherrschaftsanspruch der Vereinigten Staaten von Nordamerika führt zu Einkreisung der Russischen Föderation durch Ostausdehnung der US-Zweckbündnisse „NATO“ und „EU“.
Hierdurch kommen russische und preußische Anliegen militärstrategisch zur Deckung wo es gilt, die Vereinigten Staaten westlich Königsberg aufzuhalten.

Hinzu tritt als Ziel die wirtschaftliche Gesundung des Gebietes durch gemeinsame marktwirtschaftliche Bemühungen.
Das Königsberger Gebiet könnte auf den Grundlagen von Billigarbeitskraft, Niedrigabgaben (Steuern, Zölle) und bewährter handelsstrategischer Schlüsselstellung zum wirtschaftlichen Schrittmacher des gesamten baltisch-mittel-osteuropäischen Raumes aufwachsen.

Aus der gegebenen Lage ist seitens des Freistaates der russischen Föderation ein befristetes, aber hoheitlich handlungsfähiges „Kondominium“ vorzuschlagen; dieses wiederum eingebaut in ein wechselseitiges militärisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Vertragsgefüge (angepaßter und verbesserter „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe“ – RgW bzw. Comecon).

Mittelfristig ist die Verwaltung aller deutschen Ostgebiete einschließlich der Sudeten angestrebt.

Langfristig dient der Freistaat Preußen der Wiederherstellung des Deutschen Reiches.


(Zwischen)-Ergebnis:

Der Freistaat Preußen besteht, ist hoheitlich handlungsfähig und handelt.

Bisherige hochrangige Gespräche mit einem hohen russischen Diplomaten in der BRD, Parteivorsitzenden und dem Parlamentspräsidenten von Litauen und dem Vorsitzenden des geopolitischen Arbeitskreises der russischen Staatsduma in Moskau ergaben einerseits, daß ein Geländegewinn nur über Moskau möglich ist und andererseits, daß zwar viel Verständnis vorhanden ist, dieses aber noch nicht zu gemeinsamem Handeln ausreicht.
Hinzu tritt derzeit der starke Druck der Vereinigten Staaten auf die Russische Föderation, dem diese durch Spiel auf Zeit ausweicht.

Inzwischen baut der Freistaat sein Staatswesen aus, vornehmlich mit drei Schwerpunkten:
1. Einrichtung von Arbeitskreisen um die zuständigen Staatsräte
2. Gezielte Einbindung der Auslanddeutschen
3. Vernetzung mit Verbänden verträglicher Zielrichtung.


Durch Vergabe der preußischen Staatsbürgerschaft entsteht absichtsvoll ein völkerrechtlicher Parallelstaat zur BRD.

Der Freistaat Preußen gibt im siebten Jahr seine Zeitschrift „Der Preuße“ in steigender Auflage heraus, seit diesem Jahr (2004) unter den neuen Namen „Der Reichbote“.
Diese geht u.a. gezielt an bestimmte Empfänger im In- und Ausland.
Sie erweist sich zudem als erfolgreiches Verbindungsmittel zu Staatsbürgern, Mitstreitern und politischen Freunden.
„Der Preuße“ ist inzwischen als „Der Reichsbote“ von einem Verbandsblatt zu einem in vielen Ländern – einschließlich Übersee – gelesenem Kampfblatt aufgewachsen.

Fernziel:

Das Fernziel im Wege des Freistaates Preußen bleibt die Neuordnung Europas im Sinne des Völkerrechtes um das wiederhergestellte Deutsche Reich.
Die Zusammenarbeit mit Rußland hat hierbei Vorrang.


Im März 2004

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Zuletzt von Admin am Di März 24, 2009 5:24 pm bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet
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BeitragThema: Freistaat Preußen - Begriffsbestimmung   Mo Sep 03, 2007 5:33 pm

Freistaat Preußen


Der Freistaat Preußen (FP)

- ist ein souveräner Staat im einstweiligen Exil,
- vertritt die völkerrechtlichen Ansprüche Preußens,
- ist der handlungsfähige Nachfolger des „Freistaates Preußen“ gemäß dessen Verfassung vom 30. November 1920 in der Neufassung vom 17. Juni 1995 mit Souveränitätserklärung – und des Exilstaates „Notverwaltung des Deutschen Ostens“ gemäß dessen Konstitution vom 27. September 1970,
- beansprucht zunächst die geschichtlichen gebiete von Ost- und Westpreußen,
- vertritt alle deutschen Gebiete jenseits von Oder und Lausitzer Neiße einschließlich des Sudetengaues,
- handelt treuhänderisch für das Deutsche Reich,
- steht für Tüchtigkeit, Zuverlässigkeit, Sparsamkeit und Redlichkeit.




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Beantragen auch Sie die preußische Staatsbürgerschaft. Antragsberechtigt ist jeder Deutschstämmige, der die Verfassung
vom 17. Juni 1995 anerkennt.

Freistaat Preußen.

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