Freistaat Preußen
Staatsrechtliche Erklärung
Bezüglich der Wiederbelebung des
Freistaates Preußen
Angenommen am 17.Juni 1995 durch die
Landesversammlung des Freistaates Preußen
Freistaat Preußen-Dr.Rigolf Hennig, Südstraße 9, D-27283 Verden
Staatsrechtliche Erklärung des Freistaates Preußen
Der Freistaat Preußen wurde neu belebt und wieder errichtet; er hat sich seine eigene Verfassung gegeben, die am 17.Juni 1995 durch das Preußische Volk, hier vertreten durch seine Landesversammlung, verabschiedet wurde.
Die Neubelebung des Freistaat Preußen knüpft an die ruhmreiche, von der Wissenschaft anerkannten Tradition Preußens an. Preußen war bis 1871 souveräner Staat mit eigener Verfassung; Im Bismarckreich war – unter Ausschluß Österreichs – Deutschland Preußen angegliedert worden, dieses somit nicht in Deutschland aufgegangen, vielmehr staatsrechtlich Kernland und tragende Säule des Reiches.
Der Staat Preußen gehört nach der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.August 1919 (Weimarer Reichsverfassung) als Bundesland zum Deutschen Reich und besaß neben dem Einkammersystem als einziges Land einen dem Reichrat entsprechenden Staatsrat. Preußen war das weitaus größte Bundesland Deutschlands. Im Zuge der Errichtung eines Zentralstaates im Dritten Reich ging Preußen praktisch weitgehend in diesem af. Es wurde von den alliierten Siegern gemäß Artikel I des Kontrollratsgesetzes Nr. 48 vom 25.Februar 1947 willkürlich und rechtsgrundlos, insbesondere aber selbstbestimmungswidrig, für aufgelöst erklärt; seine Staats- und Verwaltungsfunktionen sowie das Vermöge und die Verbindlichkeiten sollten gemäß Artikel III „auf die beteiligten Länder übertrage“ werden. Eine definitive Gebietsegelung unterblieb und ist bis heute offen. Preußen besteht bis heute nach geltendem Staatsrecht fort.
Die Notwendigkeit zur Geltendmachung von Rechtspositionen und damit der Interessen des Freistaates Preußen und seines rechtmäßigen Staatsvolkes ergibt sich zwingend aus rechtlicher Nichtvertretung und faktischer Preisgabe durch die Bundesrepublik Deutschland als teilrechtsidentischer, demokratischer verfasster Staat neben dem staats- und völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reich.
Daher sind die Betroffenen, ihre Rechtsnachfolger und insgesamt das Deutsche Volk aufgerufen, nach dem Völkerrecht tragenden Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker – der Artikel 25 GG Bestandteil des bundesdeutschen Rechtes ist und diesem sogar vorgeht – berechtigt und verpflichtet zugleich, nun ihr eigenes staatspolitisches und staatsrechtliches Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen, soweit es den Freistaat Preußen betrifft.
Ebenso wie das Deutsche Reich fortbesteht, hat auch sein Land Preußen, das niemals untergegangen ist, völkerrechtlichen Bestand; es bedurfte daher nur seiner neubelebung und Wiedererrichtung. Diese wurde mit staatsrechtlicher Erklärung vom 17.Juni 1995 durch die Preußische Landesversammlung bewirkt und dient der Wiederbelebung des Freistaates Preußen in den historischen Grenzen von Ost- und Westpreußen.
Dem Selbstverständnis des Freistaates Preußen entspricht somit folgenden staatsrechtlichen und politischen Positionsbestimmungen:
• In den Traditionen Preußen wurzelnd,
• in der Gegenwart bestrebt, staatsrechtlicher Bestandteil des völkerrechtlich weiterbestehenden Deutschen Reiches zu bleiben,
• zugleich als souveräne Vierte Baltenrepublik im „Konzert“ der Ostseeanrainer-Staaten stabilisierend und wirtschaftlich aufbauend in die Zukunft u wirken.
Somit gilt die Souveränitätserklärung im Prozeß der Neubelebung des Freistaates Preußen bis zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches in seinen völkerrechtlichen Grenzen, sofern und solange der Freistaat in der Zukunft gegen seine Absicht nicht staats- und völkerrechtlich bei Deutschland verbleiben kann und deshalb auf den Weg staatsrechtlicher Selbständigkeit und völkerrechtlicher Souveränität verwiesen wird.
Verden, 17.Juni 1995
Freistaat Preußen
Der Staatspräsident
Dr.Rigolf Hennig
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"Gerechtigkeit ist dort, wo Recht ist!"