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 Welche Grenzen / von `37 o. gar 39?

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BeitragThema: Welche Grenzen / von `37 o. gar 39?   Fr Sep 12, 2008 1:39 pm

Gastbeitrag:



14.04.2008, 02.00 Uhr

"Grenzen von 1937"

Vermerk:

Die "Grenzen von 1937" bzw. "das Reich in den Grenzen von 1937" ist ein rein statistischer Wert, ohne jede völkerrechtliche Bindung. Es handelt sich um diejenigen Gebiete des Reiches, die am Tag einer Volkszählung im Jahre 1937 (Dez.?) unter der Hoheit des Reiches standen.

D.h., daß ganz wesentliche Reichsteile fehlten, also der ganze Korridor, Süd-Ostpreußen, Ost-Oberschlesien, das Hultschiner Ländchen, Nord-Schleswig, das Gebiet Eupen-Malmedy und die Reichslande Elsaß-Lothringen. Natürlich auch alles, was zu Deutschösterreich gehörte, dieses selbst ja auch noch.

Wenn man also von "Deutschland in den Grenzen von 1937" spricht, was die meisten Parteien, Vereine und Gruppen tun und wie auch die meisten Landkarten aussehen, dann ist das eindeutig falsch und für uns natürlich nicht bindend.

Ich weiß nicht, ob die Karten, die wir mal ausgegeben haben, den Brand überlebt haben, aber es ist so, daß wir erst etwa 1942/43 diejenigen völkerrechtlich verbindlichen Grenzen de iure wieder unter Reichshoheit geeint hatten, die uns nach den geltenden Regeln des Völkerrechts (d.i. einerseits die Unantastbarkeit des Staatsgebietes und andererseits das Recht eines jeden Volkes, in einem geschossenen Staatsgebiet zu leben) zustehen.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann lag das Ganze an Süd-Tirol, das man ja erst nach dem drohenden Abfall Italiens wirklich wieder unter Reichsverwaltung stellte, ohne die Pizza fressenden Kleinwüchsigen zu berücksichtigen.

Wenn es klappt, sehe ich mal nach in den kommenden Tagen.

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